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Recht EU-Spielregeln für Alkohol und Tabak

Auto & Recht


EU-Spielregeln für Alkohol und Tabak

Mit Beginn des neuen Jahres gibt es für die Mitnahme von Lebens- und Genussmitteln in allen EU-Ländern einheitliche Bestimmungen. Als letzte haben sich jetzt die skandinavischen EU-Länder in allen Punkten den Richtlinien der Europäischen Union angepasst. Laut ADAC darf ab 1. Januar 2004 auch nach Dänemark, Finnland und Schweden die Freimenge an Alkoholika und Tabakwaren mitgenommen werden, wie bei der Einreise in andere EU-Länder. Für alkoholische Getränke und Tabakwaren gelten nun, zur Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Bedarf, in allen EU-Ländern folgende Richtmengen:
  • 10 Liter Spirituosen, 20 Liter andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt, 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier.
  • 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, ein Kilo Rauchtabak.

Bei der Mitnahme größerer Mengen an Genussmitteln muss bei einer Kontrolle glaubhaft gemacht werden, dass die Waren ausschließlich für den privaten Verbrauch bestimmt sind.

Das vierte skandinavische Land Norwegen erlaubt als Nicht-EU-Land nur einen Liter Wein, einen Liter hochprozentige Spirituosen und zwei Liter Bier oder – alternativ – zwei Liter Wein und zwei Liter Bier. Daneben dürfen 200 Zigaretten eingeführt werden.


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