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Recht EU-Heimtierausweis: Tierpass-Pflicht und Sonderregeln

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EU-Heimtierausweis: Tierpass-Pflicht und Sonderregeln

Grenzpapiere für Hund und KatzeDie dreimonatige Übergangsfrist für den neuen EU-Heimtierausweis läuft aus: Ab 01. Oktober ist der Tierpass endgültig Pflicht. Darauf macht der ADAC aufmerksam. Wer danach mit Hund oder Katze ins Ausland reisen möchte, benötigt für die Vierbeiner das blaue EU-Dokument. Es gilt in allen 25 Staaten der Europäischen Union und attestiert, dass die Tiere gegen Tollwut geimpft sind. Das bisher gültige internationale Impfzeugnis gilt noch zwölf Monate seit Ausstellung.

Aufpassen müssen Reisende mit dem Ziel Großbritannien, Irland, Schweden und Malta. In diesen vier Ländern gelten noch fünf Jahre lang die bisherigen, strengeren Bestimmungen mit Blutproben und Hepatitisimpfungen.

Außerhalb der EU gilt der neue Heimtierausweis auch in der Schweiz, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Vatikanstadt und Kroatien. In allen anderen Ländern gelten weiterhin nationale Bestimmungen.

"Die vielen, unterschiedlichen Vorschriften haben Urlaub mit Vierbeinern bisher zu einem beschwerlichen Hindernislauf gemacht. Der EU-Heimtier-ausweis ist eine echte Erleichterung, weil er den Bestimmungsdschungel auflöst", sagt ADAC-Vizepräsident für Touristik, Max Stich.

Der Tierpass kostet – ohne Impfkosten - rund 10 Euro. Zur Identifizierung der Vierbeiner enthält der Ausweis eine Kenn-Nummer. Spätestens ab 2011 brauchen Hunde und Katzen dafür einen Mikrochip. Tätowierungen, wie bisher, reichen dann nicht mehr aus. Wer will, kann in den Pass ein Bild des Tieres einkleben.

Unabhängig davon weist der ADAC darauf hin, dass Hunde im Auto als Ladung gelten und zum Schutz der Insassen besonders gesichert werden müssen – beispielsweise mit Hundeboxen, Hundegurten oder Trenngittern. Verstöße werden grundsätzlich mit Bußgeld geahndet.


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