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Verkehrsrecht Drängeln und Schlängeln in Deutschland nicht erlaubt

Motorrad


Drängeln und Schlängeln in Deutschland nicht erlaubt

"Drängeln und Schlängeln ist Motorradfahrern in Deutschland nicht erlaubt", stellt Innenstaatssekretär Georg Schmid klar, wonach in Frankreich das Überholverbot für motorisierte Zweiräder zwischen den Fahrstreifen toleriert würde. In Deutschland ist ein Überholen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung nur links und auf vorhandenen Fahrstreifen erlaubt. Zudem ist beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einzuhalten. Daher dürfen Motorradfahrer auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen nicht links des linken Fahrstreifens überholen oder sich zwischen Fahrstreifen durchschlängeln, um einen Stau zügig zu durchfahren.

Drängeln und Schlängeln ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Ordnungswidrigkeit, die mit mindestens 50 Euro und drei Punkten in der "Verkehrssünder-Kartei" in Flensburg geahndet wird. "Die bayerische Polizei wird ein verstärktes Augenmerk auf die riskante Fahrweise von Motorradfahrern richten. Dass diese Präventionsmaßnahme erForderlich ist, zeigt auch die letztjährige Verkehrsunfallstatistik", so Schmid. So kam es im Jahr 2005 auf Bayerns Straßen zu fast 6.000 Verkehrsunfällen mit Personenschaden, bei denen Kradfahrer beteiligt waren. Dabei wurden 179 Personen getötet und über 6.700 Personen verletzt.


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