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Tipps Das erste eigene Auto: Entscheidungshilfen und Gebrauchtwagencheck

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Das erste eigene Auto: Entscheidungshilfen und Gebrauchtwagencheck

Das erste eigene Auto ist für viele Fahranfänger aus Kostengründen ein Gebrauchtwagen. "Das bedeutet, das Fahrzeug besitzt in der Regel nicht die neueste Technik, aber an der Sicherheit sollte nicht gespart werden", rät Philip Puls von TÜV SÜD in München. Andernfalls könne aus dem vermeintlich guten Angebot eine Geschichte mit Haken und Ösen werden.

Unverzichtbar sind für den TÜV SÜD-Fachmann Airbags, ABS sowie am besten ESP. Seit etwa zehn Jahre sind alle diese Systeme auf dem Markt, millionenfach Retter in brenzligen Situation und bei praktisch allen Neuwagen Standard. Weitere Fahrerassistenzsysteme, wie ein Spurverlassenswarner, Kollisionswarner oder Müdigkeitswarner sind sinnvolle Hilfen und inzwischen auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu finden. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass es bei Neuwagen etwa alle fünf bis sieben Jahre deutliche Verbesserungen der Sicherheitsstandards gibt.

Hat man ein Angebot nach seinem Geschmack entdeckt, sollte man sich bei der Begutachtung fachmännischen Rat sichern. "Bei einem professionellen Gebrauchtwagencheck wird die Funktion und der Zustand der Ausstattung überprüft und der tatsächliche Wert des Autos ermittelt." Dabei werden je nach Kundenwunsch das Fahrwerk, der Lackzustand oder die Abgasanlage unter die Lupe genommen. "Wir bieten zudem eine ausführliche Probefahrt an", schildert der TÜV-SÜD-Fachmann eine zusätzliche Entscheidungshilfe: "Solche Atteste bewegen sich gemessen am Kaufpreis in einstelligen Prozentbereich."

Rechtlich auf Nummer sicher geht man mit dem Erwerb eines Gebrauchten bei einem Händler. Er muss mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. "Vielfach bieten Händler eine Gebrauchtwagengarantie an, die teilweise bereits mit im Kaufpreis enthalten ist oder aber zusätzlich erworben werden kann", schildert Puls eine weitere Möglichkeit: "Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt." Während die Sachmängelhaftung nur Mängel abdeckt, die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, ist es bei einer Garantie zumeist unerheblich, wann der Mangel aufgetreten ist. "Man sollte aber in jedem Fall sich die Garantiebestimmungen genau ansehen", legt der TÜV SÜD-Fachmann Gebrauchtwagen-Käufern ans Herz.


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