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29.03.2024, 06:56 Uhr

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Recht Busreisende sollen künftig bei der Fahrt nicht liegen

Auto & Recht


Busreisende sollen künftig bei der Fahrt nicht liegen

Busreisende sollen künftig während der Fahrt nicht mehr liegen. So sieht es eine Gesetzesnovelle vor, die dem Bundesrat vorliegt. Damit soll die Wirkung des Gurtes beim Unfall sichergestellt sein, teilt der TÜV SÜD mit.

Fahrgäste mussten auch bislang während der Fahrt schon sitzen und durften nicht liegen. So steht es in Paragraph 35i der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Bislang waren allerdings Reisende von der Regelung ausgenommen, "die durch geeignete Rückhalteeinrichtungen hinreichend geschützt sind", wie es wörtlich im Gesetzestext heißt. Mit anderen Worten: In Bussen, die bereits mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, durften sich angeschnallte Passagiere auch während der Fahrt zur Ruhe legen.

"Eine unlogische Regelung, weil gerade im Liegen der Sicherheitsgurt nichts bringt. Beim Unfall würde der Reisende unter dem Gurt glatt wegrutschen und im Falle eines Umkippens aus dem Sitz geschleudert", erklärt Hans-Georg Schwabowski, Bus-Experte bei TÜV SÜD Auto Service. Diese Konkretisierung war nun auch dem Gesetzgeber wichtig, daher die Neufassung.

Nicht dezidiert geklärt wird übrigens die Frage, ab welcher Sitzstellung von "Liegen" gesprochen werden kann. "Liegesitze dürfen während der Fahrt nicht in Schlafstellung gebracht werden" heißt es in den erläuternden Worten des Gesetzesentwurfs. "Wichtig ist einfach, dass der Gurt nicht allzu locker sitzt oder direkt lose hängt", erklärt Hans-Georg Schwabowski.

Übrigens: Wie auch bislang wird der Gesetzgeber das Mitfahren der kleinsten Fahrgäste ebenfalls regeln: Kinder in Kinderwagen sind von dem "Liegeverbot" natürlich ausgenommen.

Die geplante Neuregelung ist Teil eines Gesetzespakets, in dem zahlreiche straßenverkehrsrechtliche Vorschriften geändert werden. Wichtige Punkte darin: Die Elektronikprüfung in der Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung für Krafträder. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich am 10. Februar über die neuen Regelungen.


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