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Sicherheit Bremsassistent in der EU jetzt Pflicht

Auto & Recht


Bremsassistent in der EU jetzt Pflicht

AuffahrunfallAlle neuen Pkw- und leichten Nutzfahrzeugtypen müssen in der EU seit dem 24.11.2009 serienmäßig mit Bremsassistenzsystemen ausgerüstet sein. Vom 24.02.2011 an gilt die Regelung für alle Neufahrzeuge. Diese Vorschriften sind Teil einer neuen EU-Verordnung, die den Schutz für Fußgänger im Straßenverkehr verbessern soll. Der Bremsassistent unterstützt bei Notbremsungen: Tritt der Fahrer ruckartig auf die Bremse, schließt das System auf eine Notsituation. Blitzschnell erhöht es den Bremsdruck und damit die Verzögerung. Dies verkürzt den Bremsweg und hilft, eine Kollision zu verhindern. Bei einer durchgängigen Ausstattung mit Bremsassistenzsystemen lassen sich EU-Untersuchungen zufolge in Europa jährlich bis zu 1.100 tödlich verlaufende Unfälle mit Fußgängern vermeiden.

Bereits heute arbeitet die Industrie an vorausschauenden Systemen, die mit zusätzlichen Radar- und teilweise auch Videosensoren den Verkehr vor dem Fahrzeug erfassen. 

Vermeidung von Auffahrunfällen

Bremsassistenzsysteme reduzieren nicht nur die Verletzungsgefahr für Fußgänger, sie helfen auch bei der Vermeidung von Auffahrunfällen. Bosch-Auswertungen der GIDAS-Unfalldatenbank (German In-Depth Accident Study) zeigen, dass bei Auffahrunfällen mit Personenschaden in Deutschland gut ein Drittel der Fahrer vor der Kollision gar nicht bremst und die Hälfte der Fahrer nicht die volle Bremsleistung nutzt. Das vorausschauende Notbremssystem von Bosch unterstützt in 3 Stufen. Mittels der Kollisionswarnung erkennt das System ein potenzielles Hindernis und warnt den Fahrer – erst akustisch oder optisch, dann durch einen kurzen Bremsruck. Reagiert der Fahrer nun und bremst selbst, erhöht das System mit dem vorausschauenden Notbremsassistenten den Bremsdruck entsprechend, damit das Fahrzeug nicht auf das Hindernis prallt. Reagiert der Fahrer gar nicht und ist eine Kollision nicht mehr zu verhindern, bremst das System kurz vor dem Aufprall mit maximaler Verzögerung selbst ab. Eine Bosch-Analyse der GIDAS-Daten zeigt, dass mit einem vorausschauenden Notbremssystem nahezu 3 von 4 Auffahrunfällen mit Personenschaden vermieden werden könnten.

Strengere Vorschriften zur Genehmigung zusätzlicher Stoßfänger und Frontschutzsysteme

Mit der EU-Verordnung zum verbesserten "Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern" werden neben der Verpflichtung des Bremsassistenten auch strengere Vorschriften zur Genehmigung zusätzlicher Stoßfänger und Frontschutzsysteme gültig. Dies soll die Verletzungsgefahr von Fußgängern oder Radfahrern bei Unfällen mindern.

ESP Pflicht ab 2014

Die Verkehrssicherheit erhöhen will auch eine weitere Verordnung, die im August 2009 in Kraft getreten ist. Sie schreibt unter anderem für alle Fahrzeuge schrittweise bis November 2014 den verpflichtenden Einsatz des Elektronischen Stabilitäts-Programms (ESP®) vor. Nutzfahrzeuge müssen darüber hinaus spätestens ab November 2015 auch mit vorausschauenden Notbremssystemen sowie Spurhalteassistenten ausgerüstet sein.


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