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Versicherung Blechschaden im Ausland - Was tun?

Versicherung


Blechschaden im Ausland - Was tun?

UrlaubsstartJeder Dritte reist mit dem eigenen Pkw in den Auslandsurlaub. Doch was tun, wenn die Ferienfreude durch einen Blechschaden getrübt wird? Jährlich geraten rund 150.000 Deutsche unverschuldet in einen solchen Unfall im Ausland. Hilfe bei der Schadenregulierung von Auslandsunfällen bietet der Zentralruf der Autoversicherer.

Seit der Einführung der 4. Kraftfahrhaftpflicht-Richtlinie im Jahr 2003 kann der Zentralruf auch alle im europäischen Ausland versicherten Fahrzeuge und den zuständigen Schadenregulierer ermitteln. Jeder Versicherer in Europa hat in jedem Mitgliedsland der EU Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Polen einen Unfall mit einem polnischen Verkehrsteilnehmer hat, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der polnischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter der bundeseinheitlichen Nummer 0180/25 026. Dieser Service hat im Jahr 2004 bei ca. 30.000 Schadenfällen im Ausland geholfen.

Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung nach dem Urlaub einzuleiten und den zuständigen Regulierungsbeauftragten zu informieren. Wichtig ist es, den Unfall ausführlich aufzuzeichnen und im Bild festzuhalten. Dabei ist der Europäische Unfallbericht hilfreich, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet. Die ausländische Versicherung hat drei Monate Zeit, sich bei dem Betroffenen zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter bearbeitet wird. Die Schadenregulierung selbst kann jedoch länger dauern. Reagiert die Versicherung innerhalb der Frist nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Hamburg (www.verkehrsopferhilfe.de).

Die EU-Richtlinie zur Kraftfahrhaftpflicht schließt alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Lichtenstein und Norwegen ein. Der Zentralruf benötigt das Kennzeichen des Unfallverursachers, dessen Herkunftsland, das Unfallland und den Schadentag.

Weitere Informationen zur Schadenregulierung und den Europäischen Unfallbericht in sieben Sprachen gibt es unter www.zentralruf.de.

Der Zentralruf ist ein Service der Autoversicherer. Neben dem Zentralruf betreuen die Versicherer auch die Notrufsäulen an den deutschen Bundes- und Landstraßen sowie die mobile Notrufnummer 0800 NOTFON D (0800 - 66 83 66 3) - das einzige Angebot in Deutschland, über das alle Handy-Notrufe geortet werden können. Weitere Informationen unter www.zentralruf.de.


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