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Recht BGH Urteil: Drängler wandert in den Knast

Auto & Recht


BGH Urteil: Drängler wandert in den Knast

Dass extremes Drängeln mit konkreter Gefährdung des Vorausfahrenden kein Kavaliersdelikt ist, bekam jetzt ein Autofahrer zu spüren. Der Bundesgerichtshof (BGH) wertete sein rowdyhaftes Verhalten als versuchten Totschlag und verurteilte ihn zu drei Jahren und sechs Monaten Haft (Beschluss vom 28.07.2005, veröffentlicht in DAR 2006, Seite 284). Außerdem wurden dem Täter die Fahrerlaubnis entzogen und der Pkw beschlagnahmt.

Der verurteilte Autofahrer hatte sich über einen Motorradfahrer geärgert und wollte ihm offenbar einen Denkzettel verpassen. Auf einer dreispurigen Bundesstraße schloss der Autofahrer auf der linken Spur bis auf etwa 1,7 Meter zu dem Motorradfahrer auf, der auf der Mittelspur mit 78 km/h fuhr. In diesem Augenblick wechselte er plötzlich auf die Mittelspur, wobei er mit der Stoßstange das Hinterrad des Motorradfahrers touchierte. Dieser stürzte und verletzte sich dabei erheblich.

Nach Ansicht des BGH war der Sturz des Motorradfahrers aufgrund des Verhaltens des Autofahrers nahe liegend und vorhersehbar. Die Geschwindigkeit beim Sturz wäre geeignet gewesen, den Tod des Motorradfahrers herbeizuführen. Das Gericht wertete deshalb das Verhalten des Autofahrers nicht nur als gefährliche Körperverletzung und vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr, sondern als versuchten Totschlag.

Der ADAC sieht in dieser Entscheidung seine Ansicht bestätigt, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen ausreichen, um rowdyhaftes und lebensgefährdendes Verhalten im Straßenverkehr mit der erForderlichen Härte zu ahnden. Gleichzeitig appelliert der ADAC an die Verkehrsteilnehmer auf "Erziehungsversuche" jeder Art zu verzichten und stattdessen Gelassenheit und Rücksichtnahme zwischen den Verkehrspartnern zu fördern.


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