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Versicherung Begleitetes Fahren mit 17: Versicherung mit 100%-Ersteinstufung

Versicherung


Begleitetes Fahren mit 17: Versicherung mit 100%-Ersteinstufung

Die bundesweite Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren (BF 17) ist laut ADAC nicht nur ein deutlicher Gewinn für die Verkehrssicherheit, sondern bringt jungen Autofahrern auch enorme finanzielle Vorteile. Führerscheinneulinge, die das vergangene Woche von der Bundesregierung beschlossene BF-17-Programm erfolgreich absolvieren, werden von der ADAC-AutoVersicherung in das Führerscheinstarterpaket mit der Schadenfreiheitsklasse 1 (100%) eingestuft – und sparen so deutlich bei der Versicherungsprämie.

Pannenhilfe kostenlos

Zusätzlicher Vorteil: Die Pannenhilfe durch den ADAC ist für die Führerscheinneulinge im 1. Jahr kostenlos. Bisher starten Führerscheinneulinge, weil sie überdurchschnittlich häufig in Unfälle verwickelt sind, generell mit den sehr hohen Versicherungsprämien der Schadenfreiheitsklasse 0 (in der Regel 240%).

Wesentliche Voraussetzungen für die verbesserte Ersteinstufung bei der ADAC-AutoVersicherung: Das Auto des Führerscheinneulings darf nicht mehr als 115 PS haben und nicht älter als 12 Jahre sein – so will der ADAC die Fahranfänger zum Kauf von weniger PS-starken Autos mit einem Mindestmaß an Sicherheitstechnik animieren.

Zusätzlicher Beitragsnachlass bei absolviertem Fahrsicherheitstraining

Wer innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsabschluss ein Fahrsicherheitstraining absolviert, bekommt von der ADAC-AutoVersicherung zusätzlich einen Beitragsnachlass. Das Fahrsicherheitstraining für junge Leute ist dem ADAC wichtig. Denn noch immer verursachen 18- bis 25-jährige Autofahrer die meisten schweren und tödlichen Unfälle (29,5%). Sicherheitstrainings für Fahranfänger werden vom ADAC deutschlandweit regelmäßig zu Sonderpreisen angeboten.

BF-17-Regelung

Die BF-17-Regelung der ADAC-AutoVersicherung gilt bereits für die Führerscheinneulinge, die in diesem und im vergangenen Jahr am Modellversuch der Bundesländer teilgenommen haben. Im Modellversuch waren bei BF-17-Teilnehmern 22% weniger Unfälle und 20% weniger Verkehrsverstöße registriert worden. Der ADAC hatte die bundesweite Einführung von BF-17 ab 2011 deshalb ausdrücklich begrüßt. Wird die BF-17-Ausbildung mit dem Fahrzeug der Eltern absolviert, verzichtet die ADAC-AutoVersicherung auf den üblichen Zuschlag für unter 18-jährige Nutzer. Sie werden beitragsfrei bis zum 23. Lebensjahr in den Vertrag der Eltern aufgenommen.

Quelle: ADAC


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