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Recht Autohersteller pleite? Rechte der Verbraucher

Auto & Recht


Autohersteller pleite? Rechte der Verbraucher

Der ACE Auto Club Europa ist Befürchtungen entgegengetreten, Autobesitzer würden bei der Pleite des Herstellers rechtlos gestellt.

ACE-Chefjurist Volker Lempp sagte am Dienstag in Stuttgart, angesichts aufkommender Gerüchte um bevorstehende Insolvenzen von Autoherstellern sei die teils erhebliche Verunsicherung bei Autobesitzern durchaus verständlich. Lempp fügte aber hinzu: "In rechtlicher Hinsicht ist dieser Argwohn unbegründet". Ohnehin bestünden in aller Regel keine vertraglichen Beziehungen zwischen Kunden und Hersteller.

Nur dann, wenn der Hersteller selbst eine sogenannte Herstellergarantie abgegeben habe, drohe mit dessen Illiquidität auch der Verlust des Garantiegebers. Dies, so Lempp weiter, falle allerdings kaum ins Gewicht, da man als Endverbraucher sowieso nur in seltenen Fällen auf eine solche Garantie zurückgreifen müsse.

Lempp sagte, im Normalfall reichten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche – 2 Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs – aus, um mit Erfolg seine Rechte durchzusetzen. Das gelte beispielsweise für die Behebung von Fahrzeugmängeln, Ersatzlieferungen, Vertragsminderungen und bei einer etwaigen Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Auch der Anspruch auf Schadenersatz falle darunter. Der Händler muss nach Darstellung des ACE-Experten selbst dann für Fehler gerade stehen, wenn er sie nicht selbst zu verantworten hat. Dabei spiele es keine Rolle, ob sich der Händler später beim Hersteller schadlos halten könne oder nicht.

Der ACE zeigte sich überzeugt, dass die gegenwärtige Diskussion über das Schicksal von Opel und Saab dazu beiträgt, dass die rechtliche Bedeutung des Kaufvertragsverhältnisses Kunde-Händler wieder stärker in den Vordergrund rückt. Sicherlich könne auch die Werkstatt nur das einbauen, was sie geliefert bekomme. Engpässe etwa bei der Ersatzteilbevorratung seien nie ganz auszuschließen. Ansonsten könne der Autokäufer einem wirtschaftlichen Niedergang seines Herstellers rein rechtlich betrachtet relativ gelassen zusehen. "Viel schlimmer wäre es, wenn der Autohändler um die Ecke pleite machen würde", meint der ACE-Experte.


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