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Rückrufe / Warnungen Audi Rückruf für Diesel-Fahrzeuge nach KBA-Bescheid

Warnungen


Audi Rückruf für Diesel-Fahrzeuge nach KBA-Bescheid

Interne Audi Taskforce zur Aufarbeitung der Dieselkrise
Dieselkrise: Nach der Freigabe durch das KBA startet Audi in Deutschland den ersten von insgesamt acht Rückrufen für Autos mit V-TDI-Motoren.
Interne Audi Taskforce zur Aufarbeitung der Dieselkrise

Audi startet ab Mittwoch in Deutschland den ersten von insgesamt acht Rückrufen für Autos mit V-TDI-Motoren. Nach der Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ruft das Unternehmen damit zunächst rund 31.200 Fahrzeuge in die Werkstätten zurück. Insgesamt sind von den acht Bescheiden bundesweit rund 151.000 Autos der Mittel- und Oberklasse betroffen.

Taskforce zur Aufarbeitung der Dieselkrise

„Unser Anspruch ist und bleibt es, die Dieselkrise konsequent und lückenlos aufzuarbeiten“, sagt Bernd Martens, Audi-Vorstand für Beschaffung und IT sowie Leiter der internen Taskforce zur Aufarbeitung der Dieselkrise: „Nach den detaillierten technischen Analysen können wir nun konkrete Lösungen anbieten, um die technischen Vorgaben des KBA vollumfänglich zu erfüllen. So werden wir das Vertrauen unserer Kunden stärken.“

In der ersten Welle werden bundesweit die Modelle Audi A6 und Audi A7 Sportback in die Werkstätten gerufen. Konkret handelt es sich dabei um 31.200 Fahrzeuge aus den Modelljahren 2015 bis 2018, die von einem 3.0 TDI-Motor mit einer Leistung von 200 kW angetrieben werden. Beim Rückruf wird ein Software-Baustein aus der Motorsteuerung entfernt. Dieses Update ist für Audi-Kunden stets kostenfrei und wird sich weder auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionswerte, Motorleistung, maximales Drehmoment und Geräuschemissionen noch auf die Dauerhaltbarkeit des Motors und des Abgasnachbehandlungssystems negativ auswirken.

Verpflichtender Rückruf: Software-Aktualisierung

Bei dieser Software-Aktualisierung handelt es sich um einen verpflichtenden Rückruf. Audi kontaktiert deshalb alle betroffenen Fahrzeughalter mit der AufForderung, sich mit dem Werkstatt-Partner bzw. Händler in Verbindung zu setzen.

Damit ist der erste von acht Bescheiden ab Mittwoch in der Umsetzung. Die übrigen Rückrufe werden nach Genehmigung durch das KBA ebenfalls umgehend beginnen. Hierzu hat das Unternehmen der Zulassungsbehörde konkrete Lösungsvorschläge zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.


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