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Sicherheit Auch bei Mietwagen nicht auf Winterreifen verzichten

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Auch bei Mietwagen nicht auf Winterreifen verzichten

Wer mit dem Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs ist, sollte auf Winterreifen nicht verzichten. Dies gilt nicht nur für das eigene Fahrzeug, sondern auch für Mietwagen.

Im Frühjahr 2006 wird der Gesetzgeber voraussichtlich eine Verhaltensvorschrift in die StVO aufnehmen, wonach die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge an die Witterungsverhältnisse anzupassen ist. Wer also bei Schnee oder Eis mit einem Kfz fahren möchte, muss geeignete Reifen verwenden sowie gegebenenfalls Schneeketten aufziehen. Als geeignete Reifen sind dann neben Winterreifen auch Ganzjahresreifen mit M+S Kennzeichnung anzusehen.

Die großen Autovermieter bieten – speziell in schneereichen Gebieten – meist ausreichend Fahrzeuge mit Winter- bzw. Ganzjahresreifen an. Beim ADAC-Partner Sixt sind es 80 Prozent der Flotte. Bei Bedarf sollte gleich bei der Reservierung eines Fahrzeugs der Wunsch nach Winterbereifung angegeben werden. Diese "Zusatzausrüstung" wird jedoch separat berechnet, in der Regel mit 15 Euro pro Tag. ADAC-Mitglieder bezahlen bei Sixt anstatt 15 Euro nur 12,90 Euro für alle Fahrzeugtypen.

Außerdem bieten die ADAC-Partner Hertz und Sixt zum ersten Mal "Winterreifen-Specials" exklusiv für ADAC-Mitglieder an. Die Vorteilsangebote sind inklusive Vollkaskoschutz und Winterreifen. Autos der Kompaktklasse sind pro Tag für 78 Euro und in der Mittelklasse für 88 Euro zu haben. Für diese Angebote gilt eine Vorausbuchungsfrist von 48 Stunden.

Kommt es zu einem Unfall, kann es für den Mieter eines Kfz ohne Winterreifen problematisch werden. Wird nachgewiesen, dass der Unfall mit Winterbereifung nicht oder nicht so stattgefunden hätte, kann ein Mitverschulden angesehen werden.

Im Kaskoversicherungsbereich gibt es zahlreiche Urteile, die die Verweigerung der Schadensregulierung durch die Kaskoversicherung unter dem Einwand der groben Fahrlässigkeit bestätigen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Fahrer mit ungenügender Bereifung (Sommerreifen) auf schneeglatter Fahrbahn zu schnell fährt und von der Straße abkommt. Dies würde im Falle eines Mietwagens bedeuten, dass der Mieter dann den vollen Schaden am gemieteten Kfz zu tragen hätte. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte im Winter stets rechtzeitig einen Mietwagen mit Winterreifen buchen.


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