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Recht Alkohol auf dem Fahrrad

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Alkohol auf dem Fahrrad

Der Sommer ist da und ein beliebtes Verkehrsmittel kommt wieder zum Einsatz: das Fahrrad. Sonnige Tage laden zu Ausflügen ins Grüne oder in den Biergarten ein. Dabei sind als Durstlöscher erfrischende Biermischgetränke sehr beliebt. Doch Vorsicht beim unbeschwerten Genuss von alkoholischen Erfrischungsgetränken, denn auch beim Fahrrad gibt es eine Promilleobergrenze. Deswegen rät Jürgen Brenner-Hartmann, Fachleiter Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin bei TÜV SÜD, zur Achtsamkeit bei Fahrradfahrten unter Alkoholeinfluss.

Alkohol am Steuer ist ein bekanntes Verkehrsvergehen. Aber auch auf dem Fahrrad gibt es eine Promilleobergrenze, die bei 1,6 Promille liegt, und von der viele nichts wissen. "Dass auch das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss zu einer hohen Geldstrafe, zum Führerscheinverlust oder zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) führen kann, ist vielen Radfahrern nicht bewusst", sagt Jürgen Brenner-Hartmann. "Es kostet nicht nur viel Zeit, bis der Betroffene den Schein wieder bekommt, sondern geht auch ins Geld."

Wer sich nach dem Genuss von Alkohol betrunken fühlt und nicht mehr sicher auf den Beinen ist, sollte sich die Fahrradfahrt nach Hause auch nicht mehr zutrauen. In diesem Fall sind eher ein Taxi oder die öffentlichen Verkehrsmittel angesagt. "Damit böse Überraschungen ausbleiben, ist es besser, das Fahrrad stehen zu lassen oder es auf dem Gehweg zu schieben", sagt Brenner-Hartmann. Sollte es dennoch zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung kommen, weil man doch noch aufgestiegen und gefahren ist, hilft nur eins: die MPU als Chance sehen, den Willen zur Veränderung zeigen und so die eigene Mobilität wieder zurückgewinnen.


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