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Verwarngeld droht bei offenem FensterDie vorherrschende Sommerhitze sollte nicht dazu verleiten, beim Abstellen des Fahrzeugs die Seitenfester geöffnet zu lassen. Nach Angaben des ACE Auto Club Europa müssen Fahrzeuge gegen unbefugte Nutzung gesichert werden, so besagt es Paragraf 14, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). |