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Strafverfahren bei Beleidigung im StraßenverkehrWer kennt das nicht: Ein Autofahrer drängelt sich unvermittelt noch schnell auf die andere Fahrspur. Wer anschließend heftig reagiert und dem Drängler den Vogel zeigt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Gesten und Worte, die im Straßenverkehr Ärger machen, sind keine Kavaliersdelikte: Wer einen anderen beleidigt, absichtlich kränkt oder sich verächtlich äußert, begeht eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann. |