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Pflicht für Sound- und Warngeräusche bei E-Autos

Bei Elektroautos ist der Einbau eines Warngeräuschgenerators seit 01. Juli 2019 Pflicht. Grund ist eine neue EU-Verordnung. Sie schreibt vor, dass zunächst in neu zertifizierten Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen - auch LKW und Bussen - das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) zum Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern verbaut sein muss.


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