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Partikelfilter: Nachträgliche Eintragung nicht mehr erforderlichIm Streit um die Anerkennung bereits serienmäßig eingebauter Partikelfilter bei Autos der Baujahre 2006 und früher haben die Finanzämter jetzt eingelenkt. Eine kostspielige nachträgliche Eintragung des Filters in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr erforderlich. Bereits ausgestellte Steuerbescheide werden automatisch korrigiert, zuviel bezahlte Steuern erstattet. |