|  Mit unserem kostenlosen Newsletter sind Sie immer bestens informiert. • Newsletter bestellen | 
| Gefahrguttransport: Fahrer benötigen ab sofort ADR-BescheinigungSeit dem 01. Januar müssen alle Kuriere von kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut ein Extra-Zeugnis vorweisen. Bislang war diese so genannte "ADR-Bescheinigung" nur für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erforderlich. |