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Recht Wer beschädigten Mietwagen zurückgibt, haftet

Auto & Recht


Wer beschädigten Mietwagen zurückgibt, haftet

Immer mehr Reisende wechseln, wo dies richtig erscheint, schnell das Verkehrsmittel. Mit dem Rad zum Bahnhof, von dort mit dem Zug ins Zielgebiet, bei Ankunft Umstieg in einen Carsharing-Wagen und später mit dem Fernbus zurück – was neudeutsch modal-split heißt ist der rasche Wechsel zwischen Verkehrsmitteln. Doch Vorsicht: allzu schnell vergisst man vor lauter Freude übers schnelle Weiterkommen, darauf zu achten, ob das Leihvehikel beschädigt ist und muss bei Rückgabe haften, obwohl man nicht der Verursacher ist.

Dem Bordbuch der Fahrzeuge liegt ein Formular bei, auf dem bei einem Rundgang vor Übernahme des Wagens vorhandene Schäden eingetragen sind. Neue Mängel sind vor dem Losfahren dort einzutragen. Verkratzte Rückspielgehäuse, kleine Dellen und Kratzer, angeschrammte Alufelgen, beschädigte Innenverkleidungen, fleckige oder eingerissene Sitze, nicht funktionierende Beleuchtung, Reifenschäden, fehlender Luftdruck oder zu wenig Öl sind alles Punkte, die man prüfen sollte, bevor es losgeht.

Sinnvoll ist, von den Beschädigungen Fotos zu machen, auf denen Datum und Uhrzeit nachweisbar sind. Sind größere Schäden vorhanden und nicht in den Unterlagen vermerkt, sollten Sie diese dem Vermieter möglichst vor Abfahrt unter Nennung von Kennzeichen, Kilometerstand und Uhrzeit mitteilen. Nur bei Einhaltung der Vorgaben, also rechtzeitiger Meldung von Schäden, ist man bei Rückgabe des Fahrzeugs von der Haftung befreit. Der Kunde hat natürlich immer die Möglichkeit nachzuweisen, dass er nicht schuldhaft Beschädigungen nach Mietbeginn verursacht oder jemand anderes dafür die Verantwortung trägt.

Der AvD weist darauf hin, dass speziell die überall in Ballungsgebieten im öffentlichen Straßenraum verteilten Car-Sharing-Autos oft zu voreilig übernommen und viele Schäden übersehen werden, weil viele dieser Autos auch nicht blitzsauber geputzt an Vermietstationen warten, sondern vom Vornutzer irgendwo abgestellt wurden. Dies betrifft auch E-Bikes und Fahrräder, bei denen allerdings kaum eines keine Beschädigungen aufweist.

Umso mehr sollte man seinen Mietvorgang genau dokumentieren und dies den Vermieter auch wissen lassen. Das trägt ebenso dazu bei, Mietfahrzeuge pfleglich zu behandeln und in gutem Zustand weiter zu geben.


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