Kooperation
Autosieger.de
Artikel drucken Diesen Artikel drucken

HTML-Format: https://www.autosieger.de/fahrzeuge-mit-saisonkennzeichen-article95.html

Thema: Auto & Geld


Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen

... reicht es aus, wenn die HU oder AU innerhalb des ersten Monats des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt wird, teilen die Sacherbständigen von DEKRA mit. Außerhalb der Betriebszeit ist der Halter nicht verpflichtet, das Fahrzeug prüfen zu lassen. Es ist jedoch nicht ratsam, das Fahrzeug erst kurz vor Ablauf der Frist zur Prüfung vorzuführen. Denn nicht immer kann die neue Plakette auf Anhieb erteilt werden; eine Nachprüfung ist innerhalb eines Monats vorzunehmen. Auf den Termin für die nächste HU oder AU hat dies keine aufschiebende Wirkung. Bei Überschreiten des Vorführtermins von mehr als zwei bis vier Monaten droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro, bei mehr als vier bis acht Monaten sind es 25 Euro; und bei mehr als acht Monaten ein Bußgeld von 40 Euro und 1 Punkt im Verkehrszentralregister. Im Unterschied zu Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen muss ein stillgelegtes Fahrzeug mit abgelaufener Prüfplakette noch vor erneuter Zulassung eine HU oder AU absolvieren.

Autosieger.de - Das Automagazin | https://www.autosieger.de

URL für diesen Artikel: https://www.autosieger.de/fahrzeuge-mit-saisonkennzeichen-article95.html