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Thema: Wirtschaft & Handel


Volkswagen Truck & Bus kündigt BGAV mit MAN

Der Vorstand der Volkswagen Truck & Bus AG (zukünftig TRATON AG) hat in seiner heutigen Sitzung die außerordentliche Kündigung des seit 26. April 2013 bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungs-Vertrages (BGAV) mit der MAN SE mit Wirkung zum 01. Januar 2019 beschlossen.

Das OLG München hatte am 26. Juni 2018 im Spruchverfahren betreffend den am 26. April 2013 zwischen der MAN SE und der Volkswagen Truck & Bus AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag rechtskräftig entschieden, dass die in dem Vertrag angebotene Barabfindung auf EUR 90,29 je Aktie und der jährliche Ausgleich auf EUR 5,47 brutto je Aktie zu erhöhen ist. Die ursprünglich im Vertrag fixierte Barabfindung betrug EUR 80,89 und der jährliche Ausgleich EUR 3,07.

Außerordentliches Kündigungsrecht ausgeübt

Daraus ergibt sich eine signifikante Erhöhung des jährlich zu zahlenden Ausgleichs. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Volkswagen Truck & Bus AG heute beschlossen, das der Volkswagen Truck & Bus AG in diesem Fall nach § 304 Abs. 4 Aktiengesetz (AktG) zustehende außerordentliche Kündigungsrecht auszuüben. Der insgesamt an die außenstehenden Aktionäre zu zahlende jährliche Ausgleich steht nach Auffassung des Vorstands nunmehr in keinem angemessenen Verhältnis zur Gewinnabführung der MAN SE und den anderweitigen Vorteilen aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Im Anschluss an die Bekanntmachung der Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ins Handelsregister Anfang des Jahres 2019 erhalten die außenstehenden Aktionäre der MAN SE nach den Bestimmungen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag das Recht, ihre Aktien in einem Zeitraum von zwei Monaten zum Barabfindungspreis von EUR 90,29 der Volkswagen Truck & Bus AG anzudienen.

Volkswagen Zentrale Wolfsburg
Der Vorstand der Volkswagen Truck & Bus AG (TRATON AG) hat in seiner Sitzung die außerordentliche Kündigung des BGAV mit der MAN SE beschlossen.

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