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Thema: Autotipps


TÜV SÜD bietet kostenlosen Lichttest 2013

Lichttest 2013Kälte, Regen und schlechte Sicht – ab Herbst ist gerade der Berufsverkehr meist im Dunkeln unterwegs. Für Autofahrer besonders wichtig: gut zu sehen und gesehen zu werden. Ob die Beleuchtung fehlerfrei funktioniert und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, können Autofahrer auch in diesem Jahr wieder bei den Lichttestwochen im Oktober an allen TÜV SÜD Service-Centern kostenlos überprüfen lassen. Zudem geben die TÜV SÜD-Experten Tipps von Abblendlicht bis Zusatzscheinwerfer.

Jedes Jahr steht die Beleuchtung ganz oben auf den Mängellisten bei der Hauptuntersuchung (HU). Dazu Eberhard Lang von TÜV SÜD: "Sogar jeder achte Neuwagen ist bei der HU 2012 in schlechtem Licht erschienen. Im Schnitt stellen wir fest, dass insgesamt bei jedem Zehnten mindestens ein Scheinwerfer blendet." Ein zu tief eingestelltes Frontlicht kann ebenfalls gefährlich sein, denn es kostet Sichtweite. Der Lampen-Check an den TÜV SÜD Service-Centern ist eine gute Gelegenheit, den Gesamtzustand der Beleuchtung des Autos zu prüfen – kostenlos! "Die Lichttestwochen sind also ein direkter Beitrag für mehr Verkehrssicherheit", so Lang.

Einstellungssache: Nur korrekt justierte Scheinwerfer bringen eine optimale Reichweite und blenden nicht. Schon eine neue Lampe kann die Strahlenführung verändern. "Nur mit einem guten optischen Gerät lässt sich der Scheinwerfer wieder genau einstellen", betont Lang. Neben den Scheinwerfern sind auch alle anderen Lichtquellen im Prüfprogramm. Ist das Licht nach dem Check in Ordnung, gibt es eine Lichttestplakette.

Wechsel: Glühlampen brennen ad hoc durch. Jedoch verlieren sie auch mit der Zeit an Leuchtkraft. "Bis zu 30% gehen im Laufe des Lampenlebens verloren", so Lang. Der rechtzeitige Austausch einer schon lange leuchtenden Glühlampe kann sich also lohnen. Die Lichtexperten von TÜV SÜD empfehlen, Halogenlampen für das Abblendlicht vorsorglich etwa alle drei Jahre zu wechseln, und zwar paarweise. So ist sichergestellt, dass nicht ausgerechnet in der dunklen Jahreszeit kein oder zu wenig Licht auf die Straße kommt.

Reserve: In manchen Ländern sind sie Pflicht, aber überall sinnvoll: Reserveglühlampen. Sie sind in den vergangenen Jahren sogar wichtiger geworden. Neue Autos sind nämlich oftmals mit ungewöhnlichen Lampen bestückt, die es nicht überall gibt. Beispiele sind die Typen H8, H9 und H11. Beim Ausfall einer solchen Lampe hilft allerdings auch kein 20 Jahre altes Lampenersatzkästchen, das seither von Neuwagen zu Neuwagen wanderte. Die Lichttestwochen bieten die Gelegenheit, das Sortiment fachmännisch auf Tauglichkeit für das aktuelle Fahrzeug checken zu lassen.

Tageslicht: TÜV SÜD empfiehlt das Fahren mit Licht während der kalten Jahreszeit auch am Tag, weil es die Erkennbarkeit erhöht und damit die Unfallzahlen senkt. Autos ohne Tagfahrlicht können einfach mit Abblendlicht fahren. Der oft dagegen ins Feld geführte Mehrverbrauch beim Sprit fällt mit rund 0,15 Liter pro 100 Kilometer maßvoll aus. Gar keinen messbaren Durst entwickeln nachrüstbare Tagfahrleuchten, speziell solche mit Leuchtdioden. Sie müssen nach den gesetzlichen Regeln angebracht und geschaltet sein, was nach den Beobachtungen von TÜV SÜD oft nicht der Fall ist. Im Zweifel also in der Werkstatt oder im TÜV SÜD Service-Center fragen!

Umschalten: Eine kurze Reichweite der Scheinwerfer hat oftmals einen ganz banalen Grund: Die Leuchtweitenregulierung steht auf "Beladen" und das Auto ist leer. Dann steht das Abblendlicht viel zu tief. So etwas passiert häufig nach der Urlaubszeit, wenn kein Reisegepäck mehr an Bord ist. Also den Regler wieder auf die Normalposition stellen!

Nebel: Viele Autofahrer sind beim Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten unsicher. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind eindeutig: Nur bei Sichtweiten unter 50 m darf der Fahrer die zusätzliche Leuchte am Heck – also die Nebelschlussleuchte – einschalten. Und zwar nur bei Nebel. Starker Schneefall oder Wolkenbrüche sind keine Gründe für das Nebelschlusslicht, selbst wenn die Sichtweite deutlich unter 50 m liegt. Dagegen darf das starke rote Licht bei entsprechendem Nebel auch innerhalb von Ortschaften leuchten. Ein gegenteiliger Passus in den Vorschriften ist schon vor vielen Jahren verschwunden. Der Einsatz von Nebelscheinwerfern ist nicht so streng reglementiert. Sie dürfen schon leuchten, wenn Nebel, Regen oder Schneefall "die Sicht erheblich behindern". Doch auch dieser dehnbare Begriff lässt das oftmals praktizierte Fahren mit Nebellampen bei klarer Nacht oder am sonnigen Tag nicht zu. Die Regeln für die Nebelbeleuchtung sind übrigens von Land zu Land verschieden.

Die Lichttestwochen vom 01. bis 31. Oktober veranstaltet die TÜV SÜD Auto Service GmbH in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe. Zum kostenlosen Check der Beleuchtungsanlage können die Wagenbesitzer bei jedem TÜV SÜD Service-Center vorfahren. Wo genau sich die nächste Station befindet, lässt sich unter www.tuev-sued.de ermitteln. Dort gibt es weitere Tipps für Autofahrer.


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