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Thema: Auto & Recht


StVO: Ladungssicherung Bootstransport

Mit dem Frühjahr beginnt für viele Freizeitskipper wieder die Bootssaison. Wassersportler, die ihr Boot per Anhänger zum Hafen oder einer Slipanlage transportieren wollen, sollten sich auf geänderte Fahreigenschaften einstellen und die Ladung sorgsam sichern, empfiehlt Markus Otremba von TÜV SÜD in München. "Durch den Sportbootanhänger verlängert sich der Bremsweg, die Fahrdynamik ändert sich", mahnt der Fachmann: "Das sollten Bootsbesitzer besonders beim ersten Transport in der Saison berücksichtigen."

Sportboote sind laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich so zu sichern, dass selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern das Boot nicht vom Hänger fallen kann. Zur entsprechenden Sicherung dürfen nur spezielle Zurrmittel eingesetzt werden. Diese müssen den Kennzeichnungsvorgaben der EU-Norm DIN EN 12195-2 entsprechen. Alle Einzelteile eines textilen Zurrgurtes müssen deshalb über ein fest angebrachtes Etikett verfügen. Es muss folgende Angaben ausweisen: die maximale Belastung im geraden Zug (LC), die Handkraft (SHF 50 daN) und die daraus resultierende Vorspannkraft (STF). "Hanf- oder Textilseile sowie Tampen sind für Sicherungsmaßnamen nicht zulässig", erläutert der Fachmann und beschädigte oder geknotete Zurrmittel dürften ebenfalls nicht verwendet werden.

Wer sein Boot optimal sichern will, sollte vier Zurrgurte als formschlüssiges Sicherungsverfahren (Direktverzurrung) verwenden. Welche Zurrmittel mit dem entsprechenden LC-Wert verwendet werden können, muss berechnet werden. Die Faktoren, die dabei einfließen, sind der Reibbeiwert zwischen dem Boot und den Auflageflächen am Bootsanhänger sowie die Bootsmasse. Wird schräg und diagonal verzurrt, sind außerdem die Zurrwinkel zu beachten. Idealerweise liegt der Öffnungswinkel zwischen 0 und 60 Grad, der Neigungswinkel in Längsrichtung zwischen 20 und 45 Grad. Wer sich die Berechnung erleichtern will, kann zu Zurrmittelrechnern greifen. Diese können über die TÜV SÜD Service-Center bezogen werden.

"Können Gurte aufgrund fehlender Anschlagpunkte am Boot nicht im Direktzurrverfahren angelegt werden, kann über Bug und Heck eine Kopfschlinge gelegt werden", rät Otremba. In diese Kopfschlinge werden dann jeweils links und rechts zwei Zurrgurte angelegt. Wichtig: Diese müssen über eine Sicherungsfalle an der Verbindungsstelle Zurrgurt und Kopfschlinge verfügen. Die Kopfschlinge sollte eine Rundschlinge aus der Hebetechnik sein und den entsprechenden WLL-Wert passend zu der berechneten Zurrkraft aufweisen. "Vorsicht ist bei der Fahrt dennoch geboten", mahnt der Experte, "Kopfschlingen haben einen Nachteil. Sie können keine seitlichen Sicherungskräfte übertragen."

Wer gegen die Bestimmungen der Ladungssicherung verstößt, riskiert neben Sachschäden ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Kommen Personen oder Sachen zu Schaden, sind Ersatzansprüche und sogar strafrechtliche Folgen zu erwarten.


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