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Thema: Autoratgeber


Situative Winterreifenpflicht: Wann ist welche Bereifung vorgeschrieben

Mit der "situativen Winterreifenpflicht" legt der Gesetzgeber fest, bei welchen Witterungsverhältnissen eine geeignete Bereifung vorgeschrieben ist: bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Zusätzlich regelt er, woran man einen geeigneten Reifen erkennen kann: am M+S-Symbol. In der Praxis helfen diese Vorgaben wenig, wenn es um Fragen der Sicherheit geht: Wann sollen die Winterreifen aufs Auto? Welcher Reifen ist für den Wintereinsatz der richtige? Für alle, die auf Nummer Sicher fahren wollen, gab es Rat bei den Experten am Lesertelefon:

Früher galt "Oktober bis Ostern" als Winterreifenzeit. Hat sich das mit der situativen Winterreifenpflicht geändert?

Welf Stankowitz: Ja, denn die Winterreifenpflicht gilt streng genommen bei ganz bestimmten Straßensituationen: Nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen Pflicht. Wenn es aber um den richtigen Zeitpunkt für den Wechsel geht, ist die Faustregel O bis O – Oktober bis Ostern – weiterhin sinnvoll. Dann ist man immer auf der sicheren Seite.

Welche Profiltiefe ist für Winterreifen vorgeschrieben?

Stefan Ehl: Laut Gesetzgeber sind 1,6 mm Profiltiefe vorgeschrieben – für Sommer- und für Winterreifen. Aber: Damit ein Winterreifen seine besonderen Eigenschaften auch ausspielen kann, sind mindestens 4 mm Profil erforderlich. Übrigens: Auch beim Sommerreifen sollten es mindestens 3 mm sein.

Meine Winterreifen sind jetzt schon 8 Jahre alt, weil ich im Winter nur wenige Kilometer fahre. Haben Reifen ein "Verfallsdatum"?

Peter Groß: Spätestens nach 10 Jahren sollten Reifen ersetzt werden, egal, ob es sich um Sommer- oder Winterreifen handelt. Doch Reifen können auch schon früher "altern", zum Beispiel lagerungsbedingt. Sicherheitshalber sollten Reifen vor der erneuten Montage immer auf Alterungsrisse und Schäden überprüft werden. Beim Fachhändler haben Sie die Gewissheit, dass der Zustand des Reifens genau beurteilt wird.

Bei uns im Flachland schneit es nur selten. Reicht da nicht ein Ganzjahresreifen?

Frank Doppelhamer: Ganzjahresreifen sind grundsätzlich nur eine Kompromisslösung. Sie sind zwar vom Gesetzgeber her für den Ganzjahresbetrieb zulässig, aber nicht empfehlenswert. Und: Im Sommer verschleißen Ganzjahresreifen schneller und haben einen höheren Rollwiderstand – und erhöhen so den Spritverbrauch.

Muss ich mein Auto wirklich stehen lassen, wenn ich keine Winterreifen aufgezogen habe und es morgens Reifglätte gibt?

Welf Stankowitz: Ja, das müssen Sie tatsächlich. Ansonsten riskieren Sie im schlimmsten Fall einen Unfall. Zudem ist ein Bußgeld von 60 Euro fällig – wenn Sie den Verkehr behindern, sogar 80 Euro. In beiden Fällen ist Ihnen ein Punkt in Flensburg sicher. Und da ist neuerdings schon bei 8 Punkten Schluss.

Gilt die situative Winterreifenpflicht auch umgekehrt – also Sommerreifen im Sommer?

Christian Koch: Explizit verbietet der Gesetzgeber den Einsatz von Winterreifen im Sommer nicht. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass Winterreifen im Sommer geeignet wären! Im Gegenteil: Sie haben einen längeren Bremsweg und das Fahrverhalten verschlechtert sich deutlich. Zudem verschleißen Winterreifen bei höheren Temperaturen wesentlich schneller – es wird also auch noch teurer.

Beim Mietwagen muss ich Winterreifen immer "bestellen" und extra bezahlen. Warum montieren die Vermieter nicht grundsätzlich Winterreifen?

Uwe Becker: Verantwortlich für die gesetzeskonforme Bereifung ist immer der Fahrer des Fahrzeugs – und nicht der Halter. Es liegt also in Ihrem Interesse, dass das Fahrzeug wirklich mit Winterreifen ausgestattet ist. Übrigens: Oftmals sind Mietwagen mit Ganzjahresreifen bestückt – sie genügen damit den gesetzlichen Anforderungen der situativen Winterreifenpflicht. Bedenken Sie aber, wie und wo Sie das Fahrzeug einsetzen wollen. Beim Winterurlaub im Schwarzwald beispielsweise sind gute Winterreifen unabdingbar.

Was unterscheidet einen Reifen mit Schneeflockensymbol von einem mit M+S-Kennzeichnung?

Norbert Allgäuer-Wiederhold: Der Kennzeichnung mit dem Schneeflockensymbol liegt ein standardisierter Bremstest auf Schnee zu Grunde, bei dem der Reifen eine Mindestanforderung erfüllen muss. Das M+S-Zeichen hingegen bekommt ein Reifen, wenn aufgrund seiner Profilgestaltung anzunehmen ist, dass er besser auf Schnee funktioniert als ein vergleichbarer Sommerreifen. Das M+S-Symbol sagt also wenig über die tatsächliche Eignung eines Reifens auf Schnee aus.

Ist ein günstiger Winterreifen genauso geeignet wie ein teureres Modell?

Stephan Kober: Bei Winterreifen gilt wie bei Sommerreifen: Ein Qualitätsreifen hat seinen Preis. Mit ihm kauft man sich eine bessere Haftfähigkeit auf unterschiedlichen Untergründen ein, einen höheren Fahrkomfort und eine längere Lebensdauer des Reifens. Mit anderen Worten amortisieren sich die zunächst höheren Anschaffungskosten wieder.

Hilft mir das EU-Reifenlabel für die Entscheidung beim Winterreifenkauf?

Peter Groß: Nur bedingt, denn bei der Entwicklung des EU-Reifenlabels hat man sich an den Eigenschaften von Sommerreifen orientiert. Auf winterspezifische Produkteigenschaften geht das Label nicht ein. Sie können zwar die Werte für Rollwiderstand, Nasshaftung und Geräuschentwicklung verschiedener Reifen vergleichen, nicht aber ihre Fahreigenschaften im Winter.

Kann die Versicherung die Schadenregulierung ablehnen, wenn ich im Winter einen Unfall verursache und keine Winterreifen aufgezogen habe?

Uwe Becker: Da muss man unterscheiden: In der Haftpflichtversicherung leistet die Versicherung in der Regel ohne Abzüge. Bei der Kasko-Versicherung kommt es auf den Vertrag an. Schließt der Vertrag die Leistung bei grober Fahrlässigkeit aus, dann müssen Sie auf jeden Fall mit Abzügen rechnen. Die meisten Verträge, sogenannte Komfort-Tarife, zahlen jedoch auch bei grober Fahrlässigkeit den Schaden in voller Höhe.

Soll ich Winterreifen mit weniger Luftdruck fahren, damit sie besser greifen?

Christian Koch: Auf keinen Fall! Der Fahrzeughersteller gibt für Fahrzeug und Reifen entsprechend der Beladung den richtigen Druck vor, an den Sie sich auch halten sollten – im Sommer wie im Winter. Bei zu niedrigem Luftdruck ist die Tragfähigkeit des Reifens nicht mehr gewährleistet und die Karkasse kann Schaden nehmen.

Ich fahre oft mit Anhänger. Braucht der ebenfalls Winterreifen?

Stefan Ehl: Die situative Winterreifenpflicht gilt für Kraftfahrzeuge – nicht aber für Anhänger. Das Zugfahrzeug muss jedoch aufgrund des Anhängers mehr leisten. Deshalb sind hier gute Winterreifen umso wichtiger.

Ich wechsele die Räder immer selbst. Wie oft soll ich zum Auswuchten in die Werkstatt?

Stephan Kober: Nicht nur das Auswuchten gehört in die Hände von Profis – der Räderwechsel sollte grundsätzlich von Fachleuten durchgeführt werden. Denn sie können den Zustand des Reifens beurteilen, Sicherheitsmängel rechtzeitig aufdecken und die Montage werk- und fachgerecht durchführen. Zudem verfügen moderne Fahrzeuge immer häufiger über Reifendruck-Kontrollsysteme. Ein Räderwechsel erfordert schon deshalb spezielle Kenntnisse und Werkzeuge.

Warum sind in Italien manche M+S-Reifen im Sommer verboten?

Norbert Allgäuer-Wiederhold: Manche M+S-Reifen decken die Geschwindigkeit nicht ab, die das Fahrzeug erreichen kann. Ein Beispiel: Ein M+S-Reifen, der nur bis 190 Km/h zugelassen ist, wird auf einem Fahrzeug montiert, das 210 km/h erreichen kann. Im Winter ist diese Kombination in Italien zulässig, weil es sich um eine sogenannte gelegentliche Nutzung handelt – im Sommer nicht. Ein entsprechender Hinweis im Sichtfeld des Fahrers ist natürlich auch hier Pflicht. Winterreifen mit dem Geschwindigkeitsindex Q, also bis maximal 160 km/h, sind im Sommerhalbjahr in Italien generell verboten.

Die Experten am Lesertelefon waren:

  • Norbert Allgäuer-Wiederhold; Leiter Pirelli Tyre Campus, Pirelli, München
  • Uwe Becker; Verkehrssicherheitsexperte Auto Club Europa (ACE)
  • Frank Doppelhamer; Mitglied der Kfz-Innung Köln
  • Stefan Ehl; Prüfingenieur der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS)
  • Peter Groß; Leiter Fachbereich Technik, Produktmanagement und eBusiness, Vergölst
  • Stephan Kober; Technischer Berater des Verbandes des Deutschen
  • Kraftfahrzeuggewerbes NRW
  • Christian Koch; Reifensachverständiger DEKRA, München
  • Welf Stankowitz; Referatsleiter Fahrzeugtechnik, Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)

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