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Thema: Auto & Recht


Regeln auf verschneiten Alpenstraßen - Vorfahrt am Berg

Begegnen sich zwei Autos auf schmalen schneebedeckten Bergstraßen, kann es passieren, dass sie nicht aneinander vorbeikommen. In diesen kniffeligen Situationen stellt sich den Betroffenen dann unweigerlich die Frage, wer wen vorbeilassen und wer seinen Wagen zurücksetzen muss. Der ADAC nennt die in den klassischen Alpenländern geltenden Bestimmungen.

Österreich und Deutschland

Weil in beiden Ländern der Vorrang auf Bergstraßen nicht ausdrücklich geregelt ist, darf in Österreich und Deutschland weder der bergauf noch der talwärts Fahrende auf sein Vorrecht pochen. In aller Regel muss derjenige warten beziehungsweise zurücksetzen, dem dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Fahrzeuggröße leichter fällt. So muss beispielsweise der weitaus beweglichere Pkw einem schwer rangierbaren Bus oder Lkw ausweichen. Grundsätzlich sollten an winterlichen und oft glatten Steigungen Bergabfahrende den Bergauffahrenden die Vorfahrt lassen.

Schweiz und Frankreich

Nach dem schweizerischen und französischen Straßenverkehrsrecht muss bei gleichartigen Fahrzeugtypen bergauf fahrenden Wagenlenkern der Vorrang eingeräumt werden. Allerdings braucht der abwärts fahrende Pkw nicht zurücksetzen, wenn sich der entgegenkommende Autofahrer näher bei einer Ausweichstelle befindet. Außerdem müssen in beiden Ländern stets leichtere Fahrzeuge schwereren ausweichen. In der Schweiz haben zudem auf den "Berg-Poststraßen" – man erkennt sie an den Zeichen mit Posthornsymbol – Post- und Linienbusse grundsätzlich das Vorrecht.

Italien

In Italien muss man auf Pass- und Bergstraßen Linienbussen stets den Vortritt lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bergauf oder bergab fahren.


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