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Thema: Auto & Recht


Probeweise 100 km/h Tempolimit für Wohnmobile über 3,5 t

Wohnmobile, deren zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen liegt, dürfen ab 01. April 2005 schneller fahren. Für die rund 53.000 Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse in Deutschland gilt dann auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bis Ende 2009 ein Tempolimit von 100 km/h. Bisher waren als Höchstgeschwindigkeit nur 80 km/h erlaubt.

Mit dieser zunächst befristeten Regelung ist man einer langjährigen ADAC-Forderung nachgekommen, die der Automobilclub nicht zuletzt mit der technischen Weiterentwicklung von schweren Wohnmobilen begründet hat. Dass die als "So. Kfz Wohnmobil" zugelassenen Fahrzeuge in Punkto Fahrverhalten und Bremsvermögen auch höhere Geschwindigkeiten fahren können, haben Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen und die Unfallstatistik bewiesen.

Dank der jetzt erlaubten 100 km/h dürfen Wohnmobile ab 01. April grundsätzlich auch Lkw überholen, für die weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeschrieben ist. Aber Achtung: Das gilt nicht, wenn durch Verkehrszeichen 277 ein Überholverbot für Kfz über 3,5 t ausgewiesen ist, da hiervon nur Pkw und Kraftomnibusse ausgenommen sind. Nach Ansicht des ADAC wäre es nur konsequent, nunmehr auch die schnelleren Wohnmobile bis 7,5 t vom Lkw-Überholverbot auszunehmen.


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