Kooperation
Autosieger.de
Artikel drucken Diesen Artikel drucken

HTML-Format: https://www.autosieger.de/zusaetzliches-lkw-fahrverbot-in-der-hauptreisezeit-article9865.html

Thema: Verkehr


Zusätzliches Lkw-Fahrverbot in der Hauptreisezeit

Auch in diesem Jahr verhängt Österreich zusätzliche Lkw-Fahrverbote auf wichtigen Routen während der Hauptreisezeit. Nach Angaben des ADAC gilt ein ganzjähriges Fahrverbot von Samstag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr, sowie an Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger, bei denen die Summe der zulässigen Gesamtgewichte des Lkw und des Anhängers mehr als 7,5 Tonnen beträgt.

Diese Einschränkung wird nun durch eine Sonderregelung während der Sommermonate auf folgenden Autobahnen und Bundesstraßen zeitlich ausgeweitet:

Inntalautobahn (A 12): von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst an allen Samstagen vom 01. Juli bis 02. September von 9 bis 15 Uhr sowie am Freitag, 28. Juli, von 18 bis 22 Uhr

Brennerautobahn (A 13): von Innsbruck-Süd bis zur Grenze am Brenner an allen Samstagen vom 01. Juli bis 02. September von 9 bis 15 Uhr sowie am Freitag, 28. Juli, von 18 bis 22 Uhr

Darüber hinaus gilt das Fahrverbot an allen Samstagen vom 01. Juli bis 09. September jeweils von 8 bis 15 Uhr auch auf folgenden Bundesstraßen:

  • Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl
  • Ennstal-Bundesstraße (B 320)
  • Seefelder Bundesstraße (B 177)
  • Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier
  • Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf
  • Friesacher Bundesstraße (B 317) im gesamten Verlauf

Von der Regelung unberührt und weiterhin gültig bleibt das generelle Lkw-Nachtfahrverbot in Tirol zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.

In Deutschland wird ein zusätzliches Lkw-Fahrverbot an allen Samstagen im Juli und August von 7 bis 20 Uhr auf fast allen Ferienautobahnen und einigen Bundesstraßen verhängt.


Autosieger.de - Das Automagazin | https://www.autosieger.de

URL für diesen Artikel: https://www.autosieger.de/zusaetzliches-lkw-fahrverbot-in-der-hauptreisezeit-article9865.html