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Thema: Auto & Geld


Spritsparen bald steuerlich belohnt?

SpritverbrauchBesitzer von Autos mit geringem Spritverbrauch und verbesserter Umweltverträglichkeit sollen nach dem Willen des Europäischen Parlaments steuerlich belohnt werden.

Darauf machte der ACE Auto Club Europa aufmerksam. Die Entschließung für eine europaweite Reform der Kfz-Steuer sieht den Angaben zufolge vor, die Höhe der Steuer künftig nicht mehr auf Hubraum oder PS-Zahl zu stützen sondern nur noch auf umweltfreundliche Berechnungsgrundlagen wie Verbrauchs- und Emissionswerte. Der Ministerrat muss dem noch zustimmen. Unabhängig von diesem Plan müssen Halter bestimmter Autos in Deutschland laut ACE vom 1. Januar 2004 an geringfügig mehr Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Betroffen davon seien Fahrzeuge, die den Abgasnormen (Emissionsgruppen) Euro 4, D4, Euro 3, D 3 und Euro 2 entsprechen. Wegen höherem Schadstoffausstoß steigen für diese Fahrzeuge die Steuersätze maximal um bis zu 1,64 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum. Bei durchschnittlichem Hubraum erhöhe sich die Steuer damit um rund 30 Euro im Jahr.

Wie der ACE weiter mitteilte, wird voraussichtlich im Frühjahr 2004 eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgelegte Verordnung zu Autokaufinformationen in Kraft gesetzt. Sie verpflichtet Hersteller und Händler dazu, Neuwagenkäufer im Detail über Kraftstoffverbrauch und CO²-Emissionen zu informieren. Zudem müssen Händler einen aktuellen Leitfaden unentgeltlich zur Verfügung stellen, der Auskunft gibt über die Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit aller in Deutschland angebotenen Neuwagenmodelle. Gekennzeichnet werden müssen dabei unter anderem der Kraftstoffverbrauch und die Menge des dabei erzeugten Treibhausgases Kohlendioxid. In einer Art "Hitliste" müssen laut ACE außerdem die "zehn sparsamsten neuen Personenwagenmodelle" katalogisiert und öffentlich zugänglich gemacht werden.

Der dem ACE vorliegende Verordnungsentwurf befindet sich derzeit in der Anhörung. Die unter anderem vom ACE erhobene Forderung, Neufahrzeuge in so genannte Energieverbrauchsklassen einzustufen, will die Bundesregierung ihrem Entwurf zufolge allerdings nicht erfüllen. Mit einer Klasseneinteilung nach Kleinwagen, Kompaktklasse, Van und Oberklasse ließe sich laut ACE ein "Höchstmaß an Transparenz mit praktischem Nutzwert für Neuwagenkäufer" erzielen. Falls die von der EU vorgesehene Verordnung jetzt nicht binnen weniger Monate umgesetzt wird, droht nach Darstellung des ACE Deutschland eine Bußgeldzahlung an Brüssel in Millionenhöhe.

Der ACE machte ferner darauf aufmerksam, dass für Kraftfahrzeuge, die die so genannten D4-Grenzwerte einhalten, längstens bis 2005 eine befristete Steuerbefreiung von maximal 306,78 Euro (Diesel: 613,55 Euro) gilt, falls diese Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2005 erstmals zugelassen wurden.

Autos mit höherem Schadstoffausstoß, für die jetzt eine höhere Steuerzahlung fällig wird, sind an den Schlüsselnummern 30 bis 33, 36 bis 48, 53 bis 70 und 72 bis 75 sowie 25 bis 27, 35, 49 bis 52 und 71 erkennbar. Die Schlüsselnummern sind im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein vermerkt, erläuterte der ACE.


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