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Thema: Autotipps


Vorsicht beim Auto-Tuning

Auto-TuningWer sein Auto mit zusätzlichen Anbauteilen verschönern oder die Leistung des Motors steigern will, muss sich erkundigen, was machbar und erlaubt ist. Bei nicht genehmigten oder erlaubten Tuning-Maßnahmen kann es sonst zu schwerwiegenden Problemen mit der Zulassung des Wagens oder auch der Versicherung kommen.

Der Umbau von Rädern und Reifen ist die verbreitetste Maßnahme, ein Auto aufzuwerten oder zu tunen. Beliebt sind auch der Einbau sportlicher Auspuffanlagen und Fahrwerksteile, Umbauten der Aerodynamik oder das Motor-Tuning. Bei der Wahl der Umbauteile sollte nach dem Rat der Sachverständigen von DEKRA nicht ausschließlich ein günstiger Preis im Vordergrund stehen. So gibt es gerade bei Sportfahrwerken große Qualitätsunterschiede zwischen hochwertigen Ausführungen und regelrechten Schnäppchen.

Nur Teile mit Gutachten kaufen

Um nicht Gefahr zu laufen, dass die Betriebserlaubnis des Wagens erlischt, müssen die Veränderungen am Fahrzeug genehmigt sein, erinnern die Experten. Es ist daher wichtig, nur Teile zu kaufen, die über eine Allgemeine Betriebs-Erlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten verfügen - damit wird die Verwendung am jeweiligen Automodell genehmigt. Mit einer ABE ist in der Regel die Verwendung der Teile ohne weitere Maßnahmen erlaubt, falls nicht eine Begutachtung speziell gefordert wird. Extras mit einem Teilegutachten können von Sachverständigen wie etwa DEKRA abgenommen werden.

Ratsam ist es, vor dem Umbau mit der Versicherung zu sprechen. Denn nicht jedes zusätzlich montierte Teil ist über die herkömmliche Kaskoversicherung gedeckt. Außerdem muss geklärt werden, ob die jeweilige Gesellschaft überhaupt getunte Fahrzeuge versichert und welche Teile unter Umständen zuschlagfrei mitversichert werden. Zu erfragen ist außerdem, ob sich der Umbau auf die Einstufung bei der Vollkasko und der Teilkasko auswirkt.

Besonders riskant in Hinblick auf den Versicherungsschutz ist das Motor-Tuning. Wird es der Versicherung nicht gemeldet, aber durch einen Zufall entdeckt, besteht zumindest die Gefahr, dass der Vertrag gekündigt oder Prämie nachgefordert wird. Kommt es mit einem unerlaubt leistungsgesteigerten Fahrzeug zu einem verschuldeten Unfall, kann das für den Eigner teuer werden. Bei der Entschädigung des Unfallopfers greift zwar zunächst die Haftpflichtversicherung - das Geld kann jedoch vom Versicherten zurück gefordert werden.


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