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Thema: Autotipps


Neue Fahrzeugpapiere nennen nur noch eine Reifengröße

Seit 01. Oktober 2005 gibt es Fahrzeugbrief und –schein in einer neuen Version – und die lassen Autobesitzer im Unklaren darüber, welche unterschiedlichen Reifengrößen sie fahren dürfen. TÜV SÜD stellt daher auf Kundenwunsch eine Bestätigung über die Serienbereifung aus.

"195/65R15 82H": Solche Schlüsselwörter haben bislang im Fahrzeugschein ab Ziffer 20 umfassend über alle Reifengrößen und dazu passende Räder informiert. Autobesitzer, welche die am 01. Oktober 2005 eingeführten Fahrzeugdokumente in Händen halten, finden dort jedoch nur noch spärliche Informationen. In der Regel ist noch ein einziger gängiger Reifentyp in dem dafür vorgesehenen Feld 15 eingetragen. Ohne weitere Begutachtung zulässig sind jedoch alle in der Typgenehmigung oder ABE genannten Reifengrößen, teilt TÜV SÜD Auto Service mit. Für den Kunden wirft das vor allem beim Reifenkauf Fragen auf – und eventuell bei Verkehrskontrollen, wenn die Reifengröße nicht in den Papieren vermerkt ist.

Simpler Ausweg bei einigen Modellen: Weitere Reifengrößen sind im Tankdeckel aufgeführt, wenn im Innern der Klappe eine Tabelle Angaben zum Luftdruck macht. Zudem machen manche Hersteller Angaben in der Betriebsanleitung. Die wechselt aber oft beim Kauf von privat den Besitzer nicht, weil sie nicht im Auto aufbewahrt wird. Reifenkäufer können sich zudem in Fachwerkstätten und beim Reifenhändler beraten lassen.

TÜV SÜD Auto Service liefert nun an seinen 300 TÜV Service-Centern auf Kundenwunsch eine schriftliche Bestätigung der kompletten Serienbereifung eine speziellen Fahrzeugs. Die Sachverständigen von TÜV SÜD lesen dabei die Daten der Typgenehmigung bzw. der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Kunden-Fahrzeugs aus ihrer Prüf-Datenbank aus – alle genehmigten Reifengrößen sowie die dazugehörigen Felgen-/ Rädergrößen, der Service kostet 5 Euro.


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