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Thema: Info & News


Änderungen bei der Hauptuntersuchung - Stichtag 01. April 2006

Das Wetter wird langsam besser und die Tage länger – das lockt Fahrer von Motorrädern und offenen Pkw gleichermaßen aus dem Winterschlaf. Zweiradfahrer sollten sich aufgrund der Winterpause vorsichtig ins Straßenverkehrsgeschehen einfügen, um Unfälle zu vermeiden. "Insbesondere aber müssen sie sich mit Änderungen bei der Hauptuntersuchung (HU) vertraut machen", weiß Dr. Jürgen Brauckmann, Vorstand Mobilität der TÜV Rheinland Group.

Grund ist die am 10. Februar 2006 im Bundesrat verabschiedete 41. Änderungsverordnung (ÄVO), die für Kraftfahrer einige Neuerungen mit sich bringt, die ab 01. April 2006 in Kraft treten.

Für den Pkw-Fahrer gibt es Neuerungen

So ist die Prüfung von elektronisch geregelten Systemen ab April im Rahmen der Hauptuntersuchung Vorschrift. Die Sachverständigen der TÜV Rheinland Group stellen auf Basis der Systemdaten, die für jedes Fahrzeug bereitgestellt werden, fest, ob beispielsweise das Antiblockiersystem (ABS), das elektronische Stabilitätsprogramm(ESP) oder Airbags richtig funktionieren. Dazu stellt der Hersteller Informationen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, welche sicherheitsrelevanten Systeme in einem Fahrzeug stecken. Diese Infos dienen den Experten der TÜV Rheinland Group bei der Hauptuntersuchung. "Die Einbeziehung elektronisch geregelter Systeme macht sehr viel Sinn", sagt Dr. Brauckmann, "denn ähnlich wie bei mechanischen oder hydraulischen Systemen verlässt sich der Fahrer ja schon im Normalbetrieb auf die Funktionsfähigkeit dieser das Fahrverhalten des Autos regelnden Systeme." Gerd Mylius, Leiter der Technischen Prüfstelle NRW, ergänzt: "Die Integration dieser Prüfung trägt in hohem Maße dazu bei, die Fahrzeugsicherheit zu optimieren und leistet einen wichtigen Beitrag zur Unfallvermeidung – allerdings nur, wenn sie auch wirklich im Alltagsbetrieb funktionieren."

Betroffen von den Änderungen der 41. ÄVO sind auch die Fahrer von OBD-Fahrzeugen (On-Board-Diagnose). OBD bedeutet nichts anderes als eine Art Eigenberwachung der Fahrzeuge im Hinblick auf alle relevanten Bauteile, die für die Abgasreinigung verantwortlich sind. Eventuelle Fehler im System werden dem Fahrer durch eine Warnleuchte im Armaturenbrett angezeigt. Zusätzlich werden Fehler im Motormanagement im Fehlerspeicher der OBD abgelegt. Bei der nun neuen Abgasuntersuchung wird dieser Fehlerspeicher ausgelesen und bewertet, gegebenenfalls durch eine Abgasmessung ergänzt.

Für Pkw ohne OBD ändert sich bis zum Jahre 2010 nichts. Dann jedoch erfolgt zum 01. Januar 2010 die komplette Zusammenlegung beider Untersuchungen für alle Fahrzeuge. Die AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt, eine gültige Abgasuntersuchung wird durch die Prüfplakette der Hauptuntersuchung bestätigt. Wer vor dem 01. April sein Fahrzeug durch den TÜV bringen möchte, für den bleibt alles beim Alten.

Für den Motorradfahrer wird zusätzlich in die bisher bekannte Hauptuntersuchung eine Umweltuntersuchung integriert. Sie besteht aus einem Abgastest und einer Geräuschuntersuchung. Als Grenze für den CO-Gehalt im Abgas gelten die Werte des Herstellers, oder, falls diese nicht vorliegen, folgende Werte: 4,5 Vol-% bei Motorrädern ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator im Leerlauf und 0,3 Vol-% bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator im erhöhtem Leerlauf. Darüber hinaus wird eine Geräuschmessung eingeführt, um beispielsweise Veränderungen von Auspuffanlagen festzustellen. So wird die subjektive Geräuschmessung, die auch bisher in der HU schon immer durchgeführt wurde, konkretisiert. Wird bei einer Fahrprobe entdeckt, dass die Auspuffgeräusche zu laut sind, muss das Standgeräusch überprüft werden.

Gerd Mylius, Leiter der Technischen Prüfstelle NRW, erklärt dazu: "Feldversuche und zahlreiche Messungen im Vorfeld der Motorrad-AU haben ergeben, dass keine nennenswerten Probleme zu erwarten sind. Im Gegenteil – es ist davon auszugehen, dass so gut wie alle Motorräder den Umwelt-Check bei den Prüfstellen der TÜV Rheinland Group bestehen." Der TÜV Rheinland sieht sich als Partner und Berater der Motorradfahrer. Die Experten raten allen Motorradfahrern angesichts der neuen Gesetzeslage, den 01. April abzuwarten und danach zur Hauptuntersuchung zu gehen.

Fragen zu den Neuerungen der Hauptuntersuchung beantworten Fachleute der TÜV Rheinland Group unter der Servicenummer 0180-5 00 8838 (0,12 Euro pro Minute).

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Zeitliche Zusammenlegung von HU und AU für OBD-Fahrzeuge
  2. Abgas- und Geräuschprüfung für Motorräder
  3. Prüfung von elektronisch geregelten sicherheitsrelevanten Systemen (EGS) im Rahmen der HU

Die Prüfstellen der TÜV Rheinland Group bieten ab 01. April diese Motorrad-Abgasuntersuchung neben der Hauptuntersuchung an. Die Prüfstellen sind in der Vergabe der Termine flexibel: Beispielsweise kann der Zeitpunkt für Haupt- und Abgasuntersuchung über das Internet unter www.tuv.com/termin und dem Kundenservicecenter unter der kostenlosen Hotline 0800-8838 8838 vereinbart werden. Fragen zur Umweltuntersuchung werden unter der Servicenummer 01805 00 8838 (0,12 Euro pro Minute) beantwortet.

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