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Thema: Auto & Recht


Mercedes-Pkw - Schadstoffgruppe 5 der Kennzeichnungs-Verordnung

Alle Mercedes-Personenwagen des aktuellen Modellprogramms gehören zu der von der Bundesregierung geplanten Kennzeichnungs-Verordnung "Schadstoffgruppe 5" und haben deshalb freie Fahrt.

Die gestern vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge sieht fünf Schadstoffklassen vor. Personenwagen, die den strengsten Abgasvorschriften entsprechen, sollen künftig mit einer Plakette ausgestattet werden, die über dem jeweiligen Autokennzeichen die Ziffer "5" trägt. Sie kennzeichnet besonders emissionsarme Automobile, die nicht unter ein mögliches Fahrverbot fallen.

Für Dieselmodelle ist in der neuen Verordnung ein Partikel-Grenzwert von weniger als 0,005 Gramm pro Kilometer vorgesehen, den alle Mercedes-Personenwagen mit serienmäßigem Partikelfilter erfüllen. Ihre Partikel-Emissionen liegen damit um rund 90 Prozent unter dem aktuellen Euro-4-Limit. Ebenso entsprechen alle Benzinermodelle von Mercedes-Benz den Anforderungen für die weiße Umwelt-Plakette "Schadstoffgruppe 5".

Bereits im Herbst 2003 bot Mercedes-Benz als weltweit erste Automobilmarke die Kombination aus Diesel-Partikelfilter und Euro-4-Abgasnorm an. Seit Mitte 2005 gehört der Partikelfilter zur Serienausstattung aller Mercedes-Dieselpersonenwagen. Der von Mercedes-Benz entwickelte Diesel-Partikelfilter arbeitet wartungsfrei und bleibt über eine sehr lange Laufleistung wirksam. Mit der BLUETEC-Technologie wird die Stuttgarter Automobilmarke in Zukunft weitere Fortschritte bei der Verminderung der Emissionen erzielen und in jeder Fahrzeugklasse die saubersten Dieselmodelle der Welt anbieten können.


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