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Thema: Auto & Recht


Gerichtsstreitkosten in der Übersicht

Ob Streit bei einem Unfall oder eine Geschwindigkeitsmessung – gerade Autofahrer kommen oft in Situationen, in denen sie sich juristisch wehren müssen oder wollen. Das Kostenrisiko eines Prozesses ist aber zum Teil beträchtlich, wie die ADAC-Übersicht zeigt:

StreitwertDiese Kosten fallen an in der
1. Instanz2. Instanz3. Instanz1. und 2. Instanz1., 2. und 3. Instanz
300250
600400500900
1.2007008001.500
3.0001.40016003000
5.0002.2002.5005.000
10.0003.5004.0007.500
25.0005.0005.7006.60010.70017.000
50.0007.5009.00010.00016.00026.000
100.00010.50012.00014.00023.00037.000
250.00017.00020.00024.00038.00061.000
Alle Angaben gerundet in Euro. Quelle: ADAC

Die Ausgaben für Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert des Falls. Seit Sommer 2004 gilt eine neue Vergütungsordnung für Rechtsanwälte, die dazu geführt hat, dass Rechtsstreits gegenüber den Vorjahren teurer wurden. Bis zu einem Streitwert von 3000 Euro sind die Kosten für zwei Instanzen mittlerweile sogar höher als der Streitwert selbst. Um sich gegen das Kostenrisiko abzusichern, rät der ADAC Autofahrern zum Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie übernimmt im Streitfall sämtliche Gebühren für Gerichte, Anwälte, Sachverständige und Beweisaufnahmen.


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