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Thema: Versicherung


Grüne Versicherungskarte

Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass dieser Nachweis der Haftpflichtversicherung in folgenden zehn Ländern zwingend vorgeschrieben ist: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Lettland, Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien-Montenegro und Türkei. In der Grünen Versicherungskarte für Serbien-Montenegro muss die Gültigkeit für diesen Doppelstaat eingetragen sein. Grüne Karten, in denen die Länderabkürzung Jugoslawien durchgestrichen ist, sind in Serbien-Montenegro ungültig.

Ein böses Erwachen kann es für Autofahrer geben, die die Grenze nach Polen ohne Grüne Karte passieren. Wer in diesem osteuropäischen Land ohne Versicherungsnachweis angetroffen wird, muss mit einer Geldstrafe von rund 800 Euro rechnen. Autofahrer, die ohne Grüne Karte auf dem Weg nach Polen sind, können noch an der Grenze eine Zusatzversicherung für umgerechnet 26 Euro abschließen. Für Fahrzeug-Anhänger ist eine eigene Grüne Karte erforderlich. Nicht vergessen sollte man die Grüne Karte auch bei Autoreisen nach Tschechien. Von Autofahrern, die dort in einen Unfall verwickelt sind, wird ein Versicherungsnachweis verlangt.

Auch wenn in den meisten europäischen Ländern das Autokennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes ausreicht, sollte man die Grüne Versicherungskarte immer dabei haben. So kann es bei Schadensfällen Schwierigkeiten geben, wenn nicht anhand des Dokuments die Versicherungsgesellschaft und die Nummer der Police nachgewiesen werden können.


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