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Thema: Versicherung


Stichtag für Kfz-Versicherungs-Wechsel: 30. November

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, der hat dazu nur noch wenige Tage Zeit: Da die meisten Verträge vom 01. Januar bis 31. Dezember laufen, muss spätestens bis zum Stichtag 30. November 2005 das Kündigungsschreiben bei der Versicherungs-Gesellschaft sein. Der ADAC rät, dies per Einschreiben/Rückschein abzuschicken. Ist der Vertragsablauf nicht der 31. Dezember, kann der Vertrag jeweils einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres regulär gekündigt werden.

Daneben hat der Autofahrer ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Die Versicherung ist verpflichtet, die Prämienerhöhung dem Vertragspartner einen Monat vor Inkrafttreten mitzuteilen. Innerhalb dieses Monats kann der Vertrag mit dem Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht gekündigt werden.

Bei der Suche nach einem neuen Versicherer sollten Verbraucher nicht nur auf einen günstigen Jahresbeitrag achten. Wichtig ist zum Beispiel auch ein Check der Vertragsbedingungen. So bieten einige Autoversicherer einen so genannten "Rabattretter" an. Dieser behält bei einer Einstufung in die günstige Schadenfreiheitsklasse 25 auch nach einem Schadensfall den günstigen Beitragssatz von in der Regel 30 Prozent bei.

Achten sollten Autofahrer auch auf verbraucherfreundliche Regelungen bei Tierschäden. Während viele Unternehmen den Kasko-Schutz lediglich auf Unfälle mit Wild beschränken, zahlen manche Versicherer auch bei einem Marderbiss sowie bei Kollisionen mit Haus- und Nutztieren.


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