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Thema: Auto & Geld


Neue Wege gesucht für die Besteuerung von Wohnmobilen

Bei den Eigentümern von Wohnmobilen herrscht weiter große Unsicherheit. Grund: Die Besteuerung. Wo bislang einzig das Gewicht der Fahrzeuge über die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer entschieden hat, wird jetzt nach einer neuen Regelung gesucht. Bislang ohne Ergebnis.

Betroffen sind von der Änderung voraussichtlich Wohnmobile über 2,8 Tonnen. Sie konnten bislang die günstigen Lkw-Tarife nutzen. Künftig sollen Sie, geht es nach dem Willen einiger Bundesländer, wie Pkw besteuert werden, also nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Hubraum und Schadstoffklasse. Auf die Kfz-Steuer für Pkw soll dann ein Abschlag gewährt werden, der voraussichtlich 40 Prozent für Wohnmobile bis 3, 5 Tonnen und 60 Prozent für Wohnmobile über 3,5 Tonnen betragen soll.

Ein anderer Vorschlag sieht vor, auch das Abgasverhalten des Wohnmobils mit zu berücksichtigen und eine zeitliche Staffelung bei der Umstellung auf die hubraumbezogene Besteuerung vorzunehmen. Dennoch: Für den Fahrzeughalter würde das eine höhere Steuerbelastung bedeuten.

Wann und welche Regelung verbindlich eingeführt wird, ist allerdings noch unklar. Joachim Wein von TÜV NORD Mobilität rät Caravanfreunden, die den Umbau eines Fahrzeugs zum Wohnmobil in Erwägung ziehen, unbedingt beim örtlichen Finanzamt die Anforderungen an Wohnmobile nachzufragen: "Die Finanzämter sind nicht an die verkehrsrechtliche Fahrzeugeinstufung gebunden. Sie können zusätzliche Anforderungen an die Anerkennung als Wohnmobil stellen und haben sich vorbehalten, die Steuergrundlage rückwirkend zu ändern." Das kann zum Beispiel auch eine Erweiterung der Ausstattung bedeuten.

Bislang wird für die Eintragung als Wohnmobil folgende Mindestausstattung benötigt: Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafplätze, Kücheneinrichtung und Schrank. Die Einrichtungen müssen einen wohnlichen Eindruck vermitteln und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen so wenig Gefahr wie möglich von den Einrichtungsgegenständen ausgeht.


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