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Thema: Autoratgeber


Autofahrt in Wintersportgebiete

Autofahrt in WintersportgebieteAutofahrten ins Gebirge oder in Wintersportgebiete sollte man auf keinen Fall ohne Winterreifen beziehungsweise Schneeketten antreten. Winterausrüstung kann auch Pflicht sein. Dies gilt besonders für Ketten. Eine Schneekettenpflicht (auch für Allradfahrzeuge) wird in allen Wintersportländern durch ein rundes blaues Schild mit weißem Schneekettensymbol angezeigt. Der ADAC nennt die Bestimmungen in den Skifahrer-Ländern:

Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es in den Alpenländern Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien sowie in Tschechien, Norwegen und Schweden.

In Österreich können Winterpneus (mit mindestens vier Millimeter Profil) jedoch auf stark verschneiten Bergstraßen vorgeschrieben sein. Darauf weist ein Durchfahrverbotsschild mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" hin.

In Italien können Winterreifen für vereinzelte Streckenabschnitte vorübergehend vorgeschrieben sein, in Frankreich ist mit Winterreifen zu fahren, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder dies anzeigen.

Eine generelle Winterreifenpflicht besteht nur in Finnland. Die Winterpneus müssen in Finnland eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern haben und mit dem Zeichen M+S als wintertaugliche Reifen ausgewiesen sein. Auch Ganzjahresreifen (mit M+S markiert) genügen den Anforderungen.


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