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Thema: Versicherung


Kfz-Versicherung - Nicht voreilig den Versicherer wechseln

Mit der Veröffentlichung der neuen Typ- und Regionalklassen durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV) kommt das alljährliche Wechselkarussell in der Kfz-Versicherung wieder in Schwung. Einige Versicherer haben bereits angekündigt, mit neuen Tarifen und aggressiven Preissenkungen in diesem Herbst Kunden gewinnen zu wollen. Der ADAC warnt aber davor, voreilig den Versicherer zu wechseln.

Vor einem solchen Schritt sollten zunächst die Preise verschiedener Anbieter verglichen werden. Zudem ist ein Check der Versicherungsbedingungen ratsam: So sollte nach ADAC-Auffassung der Versicherer eine Höchstdeckungssumme von 100 Millionen Euro anbieten. Nur so sind Autofahrer bei größeren Unfällen gegen das Risiko immenser Schadenersatzansprüche abgesichert.

Einige Versicherer bieten besonders verbraucherfreundliche Bedingungen bei Tierschäden an. Während in vielen Policen der Kasko-Schutz lediglich auf Unfälle mit Wildtieren beschränkt ist, zahlen manche Versicherungen auch bei einem Marderbiss sowie bei Kollisionen mit Haus- und Nutztieren.

Interessant ist auch der so genannte Rabattretter, den einige Versicherer anbieten. Er sorgt dafür, dass der Autofahrer bei einer Einstufung in die günstige Schadenfreiheitsklasse 25 auch nach einem Schadenfall weiterhin den günstigsten Beitragssatz (in der Regel 30 Prozent) zahlt.

Der ADAC als wichtigste Verbraucherschutzorganisation für Autofahrer bietet in der eigenen Autoversicherung genau diese verbraucherfreundlichen Bedingungen an. Weitere Informationen zur ADAC-Autoversicherung gibt’s in allen ADAC-Geschäftstellen, im Internet unter www.adac.de/versicherungen sowie telefonisch unter 01805/ 12 10 16 (0,12 Euro/Min.).

Vor einem Wechsel sollte auch geprüft werden, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert wie der augenblickliche. So könnte ein neuer Versicherer zum Beispiel die Kaskoversicherung verweigern oder zu schlechteren Konditionen akzeptieren. Zudem kann es sein, dass sich trotz Einstufung in der gleichen Schadenfreiheitsklasse der Rabattsatz des neuen Versicherers von dem des bisherigen unterscheidet.


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