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Thema: Info & News


Schulbusverkehr wird noch sicherer

Gute Noten für den Schulbus: Mit keinem anderen Kraftfahrzeug kommen Kinder und Jugendliche sicherer zur Schule. Nur die Eisenbahn schneidet noch besser ab. Auf sie entfällt rund ein Prozent aller Schulwegunfälle, beim Bus sind es knapp sieben Prozent. Mit fast 50 Prozent steht das Fahrrad weit an der Spitze der Unfallstatistik. Trotz des guten Abschneidens geraten Schulbusse immer wieder in die Kritik der Öffentlichkeit. Die Gründe sind meist ein schlechter technischer Zustand der Fahrzeuge oder Kinder, die sich beim Toben im Bus verletzen. Vor diesem Hintergrund begrüßt TÜV SÜD in München, der größte deutsche Auto-TÜV, die Schulbusnovelle, die mit der Fortschreibung der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZ0) voraussichtlich Ende 2005/ Anfang 2006 in Kraft treten wird.

"Bei der Richtlinie handelt es sich zwar um eine Empfehlung", stellt Horst Schneider, Leiter des Strategischen Geschäftsfeldes Mobilität bei TÜV SÜD, fest. "Doch sie gibt den Schullastträgern, meist die Kommunen, eine gute Orientierung bei der Vertragsgestaltung mit den Busbetreibern." So sieht der Anforderungskatalog zum Beispiel spezielle Rückhalteeinrichtungen für jene Kinder vor, die wegen ihres Alters und ihrer Größe die normalen Sicherheitsgurte nicht verwenden können. Für Stehplätze - in Kleinbussen überhaupt nicht gestattet und in großen Fahrzeugen nur in der im Fahrzeugschein ausgewiesenen Anzahl erlaubt - sollen Halteeinrichtungen in ausreichender Zahl vorhanden und so beschaffen sein, dass sie für Schüler aller Altersklassen erreichbar sind. Je nach Einsatzgebiet kann der Schulträger in Zukunft auch den zeitlich befristeten Einsatz von Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten vorschreiben.

Da sich die mit Abstand meisten Unfälle beim Aufenthalt im Schulbus ereignen, wird der Busfahrer in der neuen Richtlinie angehalten, die Kinder ausdrücklich zum Anlegen der Rückhaltesysteme aufzufordern. Darüber hinaus soll er das An- und Abfahren frühzeitig anzeigen und erst loszufahren, wenn alle Kinder sitzen. Wenn es die Sicherheit erfordert, darf der Busfahrer Schüler nach vergeblicher Ermahnung im Einzelfall sogar von der Beförderung ausschließen - dies allerdings nur an Schulbushaltestellen.

Nach den Worten von TÜV SÜD-Fachmann Schneider stellen auch das Ein- und Aussteigen sowie das Warten an Haltestellen besondere Gefahrenpotenziale im Schulbusverkehr dar. Dem trägt die neue Richtlinie ebenfalls Rechnung. So schreibt sie unter anderem vor, dass der Fahrer die Türen erst dann öffnen darf, wenn der Bus steht und gefahrlos ausgestiegen werden kann und dass er die Einstiege vor und nach dem Schließen der Türen besonders aufmerksam beobachten muss. Außerdem soll er im Haltestellenbereich Schrittgeschwindigkeit fahren, um seinen Bus im Gefahrenfall sofort stoppen zu können. Zusätzliche Spiegel am Fahrzeug oder ein Kamera-Monitor-System sollen die Sichtverhältnisse des Fahrers verbessern.

Positive Erfahrungen hat der Freistaat Bayern im Rahmen eines Modellversuchs mit ehrenamtlichen Busbegleitern und Buslotsen gemacht. "Durch ihren Einsatz konnten die Schulbusunfälle im Testgebiet deutlich gesenkt werden", weiß Horst Schneider vom TÜV SÜD. Ihren Einsatz schreibt die neue Richtlinie allerdings ebenso wenig vor wie die Zertifizierung von Schulbusunternehmen. Hessen ist bislang das einzige Bundesland, das nur speziell zertifizierte Betriebe, die ihre Qualifikation regelmäßig unter Beweis stellen müssen, für den Schulbusverkehr zulässt.


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