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Thema: Autoratgeber


Wichtige Tipps für Autofahrer bei Wassermassen

Der Dauerregen der vergangenen Tage verursachte in Teilen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz einige Hochwasserkatastrophen.

Aquaplaning und von den Wassermassen beschädigte Autos machen den Pkw-Besitzern in diesen Tagen das Leben schwer. Der ADAC gibt Tipps, wie man sicher durch die Wassermassen kommt.

Erste Maßnahme: Tempo verringern. Besonders bei Wasseransammlungen, die bis über die Unterkante der Stoßfänger reichen, ist Schrittgeschwindigkeit angebracht, da sonst Wasser in den Ansaugbereich des Motors gelangen kann. Das führt in den meisten Fällen zu Motorschäden. Tief liegende Unterführungen oder Straßenabschnitte, bei denen die Wassertiefe nicht mehr abschätzbar ist, sollten gemieden werden. Besonders gefährlich sind auch Stellen, an denen nicht nur Wasser, sondern auch Schlamm und Geröll über die Straße fließen. Hier kann es extrem glatt werden.

Höchste Vorsicht ist geboten, wenn die Spuren der anderen Autos auf der Fahrbahn verwischen, die Lenkung schwammig wird oder die Antriebsräder durchdrehen. Gerät man trotzdem ins Schwimmen, hilft nur noch Tempo verringern, auskuppeln und das Lenkrad gerade halten. Die Gefahr, dass das Auto ausbricht sobald die Fahrbahn wieder griffig wird, ist sehr hoch. In Kurven sollten die Räder eingeschlagen bleiben. Beschleunigen sollte man erst wieder, wenn die Räder Bodenkontakt haben. Heftige Lenkbewegungen sind bei starkem Regen grundsätzlich tabu. Stirbt der Motor ab, heißt es die Warnblinkanlage anzuschalten und alle Insassen schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen.

Parkende Autos sollten nach Möglichkeit abgeschleppt werden. Stand das Wasser höher als bis zu den Stoßfängern, darf der Motor auf keinen Fall angelassen werden. War der Wagen bis zur Scheibenunterkante den Wassermassen ausgesetzt, übersteigen die Reparaturkosten meist den Wert des Fahrzeugs, da viele Bauteile einen erheblichen Schaden davontragen. Grundsätzlich müssen sämtliche Reparaturen, sowohl innen als auch außen, von einem Fachmann ausgeführt werden.

Bei Haftungsfragen gilt die Faustregel: "Kommt das Wasser zum Auto", zahlt die Kaskoversicherung, "kommt das Auto zum Wasser", muss man selbst für entstandene Kosten aufkommen.


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