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Thema: Auto & Recht


Zwangsmaßnahme "Ventilwächter" gegen Steuersünder

VentilwächterWeil immer mehr Autofahrer ihre Bußgelder oder die Kfz-Steuer nicht bezahlen wollen, greift die Stadt Dresden jetzt zu ungewöhnlichen Methoden. Wie der ADAC meldet, werden die Fahrzeuge säumiger Zahler mit so genannten Ventilwächtern stillgelegt. Wer mit einem solchen Gerät trotzdem wegfährt, muss damit rechnen, dass seinen Reifen plötzlich die Luft ausgeht. Das aber kann gefährliche Folgen haben. Das Fahrzeug könnte beispielsweise mitten auf einer großen Kreuzung liegen bleiben oder als Folge der platten Reifen von der Straße abkommen.

Um dies zu verhindern, bringen die Vollzugsbeamten einen selbstklebenden Warnzettel an der Tür an, der den Autofahrer auf den Ventilwächter hinweist. Was aber, wenn dieser Hinweis von Dritten entfernt wurde und der Autofahrer unvorbereitet losfährt? In diesem Fall haftet der Autofahrer selbst für Schäden, die an seinem Fahrzeug entstehen. Um weiterfahren zu können, muss der Ventilwächter von der auf dem Warnhinweis angegebenen Stelle entfernt werden. Die Voraussetzung ist allerdings, dass vorher die noch offenen Beträge bezahlt werden.

Der ADAC weist darauf hin, dass der Ventilwächter nur in Fällen der extremen Säumnis als äußerstes Mittel eingesetzt wird. Vorher haben die Schuldner alle anderen Vollstreckungsmaßnahmen unbeachtet gelassen.

Beim Einsatz des Ventilwächters sollte aber berücksichtigt werden, dass Autofahrer unterschiedlich stark von der Maßnahme betroffen sein können, beispielsweise wenn sie aufgrund ihres Berufs oder wegen einer Behinderung auf die Benutzung des Fahrzeugs angewiesen sind.


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