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Thema: Motorrad


Crashtest zeigt das Unfallrisiko von Rollerfahrern

CrashtestUm verlässliche Anhaltspunkte über Unfallursachen zu erhalten, startete die saarländische Polizei zusammen mit Medizinern und Sachverständigen ein Unfallforschungsprojekt zur Auswertung aller Zweiradunfälle mit Verletzten. Die GTÜ nahm dies zum Anlass, das Crash-Verhalten der bisher wenig beachteten Scooter mit 50 ccm Hubraum im Rahmen der diesjährigen GTÜ-Reality-Crashtests vom 28. Mai 2005 zu untersuchen.

Ernste Gefahr: Sehr hoher Anteil unzulässig getunter Roller

Die Daten aus der Unfallanalyse belegen, dass Roller mit Versicherungskennzeichen sehr viel häufiger als alle anderen Kraftfahrzeuge getunt und in erster Linie schneller gemacht werden. Ein aktuelles Ergebnis aus einer Auswertung im Südwesten: Von 400 nach Verkehrskontrollen durch Sachverständige untersuchte Roller waren 99% durch unzulässige technische Änderungen in ihrer Leistung gesteigert worden. Es handelte sich um gemischte Fahrzeugkontrollen, bei denen sowohl gezielt auffällige als auch systematisch alle Roller überprüft wurden. Im Bundesdurchschnitt geht man davon aus, dass rund jeder zweite Roller getunt ist.

Durch diese Leistungssteigerungen sind insbesondere die Bremsanlagen völlig überfordert. Roller dürfen in Deutschland mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Ein großer Teil der Roller wird von ihren Besitzern aber auf Höchstgeschwindigkeiten von 100 km/h und mehr getrimmt. Fehlende technische Überwachung begünstigt diesen ungezügelten Hang zum "Schnellermachen". Der Vergleich mit den zulassungs- und überwachungspflichtigen Motorrädern bestätigt das. Dort finden wir erheblich weniger unzulässige technische Veränderungen als bei den Rollern.

Aufschlussreicher Bremstest

Eine Vergleichsbremsung im Rahmen des GTÜ-Crash-Versuchs verdeutlicht die technisch nicht mehr beherrschbare Gefahr. Der Testfahrer bremste den Roller aus 50 km/h bis zum Stillstand ab und benötigte dafür einen Bremsweg von rund 13 Metern. Beim nächsten Versuch verzögerte er den Roller aus einer Geschwindigkeit von 75 km/h. Am Stillstandspunkt des ersten Versuchs hatte er nun noch eine Restgeschwindigkeit von gefährlichen 56 km/h. Im Ernstfall wäre damit ein Crash mit schwerwiegenden Folgen unvermeidlich.

Unfallpotenzial: Crash Roller gegen PKW

In einem realitätsnahen Crash-Versuch beschleunigten die Unfallforscher Dr. Johannes Priester und Dipl.-Ing. Michael Weyde - unterstützt vom Forschungsteam des Fachbereichs Fahrzeugtechnik der FHTW Berlin - einen Scooter mit einem Zugfahrzeug auf 80 km/h und lösten einen Frontal-Crash mit einem stehenden PKW aus. Der Roller drang fast 40 cm in die PKW-Front ein. Der aufgesetzte Dummy schlug mit dem Schutzhelm auf der Windschutzscheibe des PKW auf, überschlug sich, landete auf dem Dach und stürzte schließlich seitlich auf die Fahrbahn. Die Wucht des Aufpralls versetz-te den PKW um über vier Meter nach hinten.

Szenario Personenschäden

Der Rollerfahrer hätte durch den Aufprall auf der Windschutzscheibe mit ziemlicher Sicherheit einen tödlichen Genickbruch erlitten. Die Insassen des PKW müssten mindestens mit einem Halswirbelsäulen-Schleudertrauma rechnen.

Dieser Test bestätigt ganz eindeutig: Rollerfahrer sind bei einem Unfall fast immer die Verlierer.

Forderung der GTÜ zum Schutz der Rollerfahrer

Eine regelmäßige Überwachung dieser Fahrzeuge ist unmittelbar indiziert. Die GTÜ fordert jährliche Überprüfungen ähnlich der Hauptuntersuchung für Motorräder, um riskante Manipulationen weitgehend zu unterbinden. Das Zufallsprinzip der Verkehrskontrollen reicht ganz sicher nicht aus.

Die GTÜ ist überzeugt, dass mit dieser Maßnahme die unfallrelevanten Mängel und damit die Zahl der schweren Unfälle sehr deutlich verringert werden können. Gleichzeitig soll dadurch ganz gezielt das Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein gerade der jungen Fahrer gefördert werden. Das Motto "Alles ist erlaubt, man darf sich nur nicht erwischen lassen" darf nicht länger gelten.


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