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Thema: Auto & Recht


Warnwestenplicht in Österreich ab 01. Mai

Vom 01. Mai an tritt in Österreich die sogenannte Warnwestenpflicht in Kraft. Wie der ACE Auto Club Europa am Freitag in Stuttgart mitteilte, sollten Kraftfahrer sich nicht auf die vielfach angekündigte "Schonfrist" von drei Monaten für Lenker ausländischer Fahrzeuge verlassen.

Unter Berufung auf jüngste Informationen des österreichischen Autoclubs ARBÖ, teilte der ACE weiter mit, dass es per Erlass des österreichischen Verkehrsministers nun doch zu keiner Doppelbestrafung bei Missachtung der Warnwestenpflicht kommen wird. Ursprünglich war vorgesehen, dass auch bestraft wird, wer im Falle eines Unfalls oder einer Panne die Warnweste zwar im Auto mitführt, diese aber nicht angezogen hat. Dann wären bis zu 28 Euro Geldstrafe fällig gewesen - 14 Euro fürs Nicht-Mitführen und 14 Euro fürs Nicht-Tragen. Nun aber bleibt die Strafe auf 14 Euro begrenzt.

Fragen und Antworten zur Warnweste

Wer genau muss die Warnweste anziehen, nur der Lenker oder alle Insassen?

  • Laut Gesetzestext nur der Lenker. Dies gilt auch für ausländische Fahrzeuglenker. Pro Fahrzeug ist im Prinzip nur eine Warnweste mitzuführen Der ACE empfiehlt jedoch, aus Gründen der Verkehrssicherheit, für alle Fahrzeuginsassen Warnwesten bereit zu halten.

Wann genau müssen Warnwesten getragen werden?

Auf Landstraßen gilt die Tragepflicht:

  •  bei Panne oder Unfall
  •  beim Aufstellen eines Warndreiecks
  •  auf unübersichtlichem Streckenabschnitt
  •  bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht
  •  bei Dämmerung oder Dunkelheit

Auf Autobahnen gilt die Tragepflicht

  •  immer dann, wenn der Fahrzeuglenker sich außerhalb des Fahrzeuges auf seiner Richtungsfahrbahn aufhält. Die Tragepflicht gilt auch dann, wenn sich der Fahrer - aus welchen Gründen auch immer - auf dem Standstreifen bewegt.

In jedem Falle ausgenommen von der Tragepflicht ist laut ACE der Bereich von Autobahnparkplätzen.

Müssen auch Mopedfahrer, Biker oder Radfahrer Warnwesten mit sich führen und tragen?

  • Nein, die Warnwestenpflicht gilt nur für mehrspurige Fahrzeuge!

Gilt die Warnwestenpflicht auch für Lenker von Traktoren?

  • Nur dann, wenn die Bauartgeschwindigkeit des Traktors mehr als 10 Kilometer pro Stunde beträgt.

Kann man sich drauf verlassen, dass Mietwagen ohnehin mit einer Warnweste ausgestattet sind?

  • Nein. Nur die Fahrzeuglenker, nicht die Fahrzeughalter sind für die Warnweste verantwortlich. Daher gilt: Wenn die Warnweste in einem Mietauto fehlt, muss der Lenker, spricht der Mieter eines Fahrzeugs, Strafe zahlen.

Müssen alle Insassen eines Busses eine Warnweste tragen?

  • Nein, nur der Lenker. Der ACE rät dazu, für den Fall des Falles genug Warnwesten freiwillig mitzuführen, damit Insassen, die außerhalb des Fahrzeuges zum Beispiel Erste Hilfe leisten, auch geschützt sind.

Wie hoch sind die Strafen genau?

  • Wer keine Warnweste im Auto dabei hat und/ oder nicht anzieht, riskiert eine Geldstrafe von 14 Euro. Unabhängig von der Warnwestenpflicht reicht im Fall erheblicher Gefährdung des Straßenverkehrs der gesetzliche Strafrahmen in Österreich bis zu 2.180 Euro.

Muss die Warnweste gelb sein?

  • Nein, sie kann auch rot oder orange sein.

Wie kann ich prüfen, dass ich die richtige Warnweste habe?

  • Sie muss über Reflektoren verfügen und der gekennzeichneten EU-Norm EN 471 entsprechen.

Der ACE plädierte erneut dafür, die Warnwestenpflicht europaweit einheitlich zu regeln. In Deutschland gilt bisher eine Warnwestenpflicht nur für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr.


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