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Thema: Info & News


Erstmals in Bayern: Prüflinge am PC zum Führerschein

Künftig könnte es nur noch "Klick" machen auf dem Weg zur Führerscheinprüfung: Augsburger Führerscheinprüflinge können ab sofort als erste in Bayern die Theorieprüfung komplett am PC absolvieren. TÜV SÜD sammelt mit diesem Pilotprojekt Erfahrungen mit der elektronischen Prüfung, die später flächendeckend eingeführt werden soll.

Am 01. April ging der erste Probelauf an zehn Computern beim Augsburger TÜV über die Bühne, am 15. April fiel nun der Startschuss für die vollelektronische theoretische Fahrerlaubnisprüfung in Bayern. Bei der Prüfung kommt kein gedruckter Fragebogen mehr zum Einsatz – Prüfung, Auswertung und Dokumentation der Prüfung erfolgen komplett am PC.

Dabei obliegt es dem Prüfling, ob er die elektronische Variante versuchen oder den Test auf die klassische Art mit dem Fragebogen abwickeln will. Er muss dies nur bei der Anmeldung zur Prüfung angeben und kann dann an einer der wöchentlich stattfindenden speziellen PC-Prüfungen teilnehmen. "Wir erwarten jedenfalls gerade bei den vielen jungen Bewerbern ein großes Interesse an der PC-Prüfung", meint Gerhard Müller, bei TÜV SÜD Leiter Fahrerlaubniswesen in Bayern. Müller: "Gerade die jungen Prüflinge bereiten sich vielfach zu Hause mit diversen Lernprogrammen schon am PC auf die Prüfung vor. Da ist die Prüfungsmöglichkeit am Computer fast die logische Konsequenz."

In der Projektphase genießen die "PC-Prüflinge" zudem einen einmaligen Bonus, für den die TÜVler eigens einen Erlass des Freistaats Bayern erhalten haben: Wer die Prüfung per PC nicht schafft, kann sie noch am gleichen Tag wiederholen, wahlweise wieder am PC oder dann auf Papier. Eine absolute Ausnahme, denn eigentlich ist in der Fahrerlaubnisverordnung eine Wartezeit von zwei Wochen vorgeschrieben. Diese Möglichkeit gibt es aber nur ein einziges Mal. Ein weiterer Vorteil bei der Prüfung: Wird eine Frage schlichtweg vergessen, weil sie zum Beispiel zunächst übersprungen wurde, fragt das Programm noch einmal nach, bevor der Prüfling seinen Bogen per Mausklick abgibt. Gerhard Müller: "Das Lernen wird der Computer den Kandidatinnen und Kandidaten natürlich nicht abnehmen. Ob PC oder Papier - es kommt weiterhin darauf an, alles Wichtige rund um den Straßenverkehr zu wissen." Mit der Anmeldung zur Prüfung erhält der Bewerber übrigens eine Demoversion der PC-Prüfung, mit der er sich mit der Bedienung des Programms vertraut machen kann.

Auch ansonsten verläuft die Prüfung am PC nicht viel anders als auf Papier: Der Prüfling muss die richtigen Antworten auf eine vorgegebene Zahl von Fragen aus dem amtlichen Fragenkatalog ankreuzen oder in diesem Fall anklicken und kann sich bei der Prüfung für den Pkw-Führerschein maximal zehn Fehlerpunkte leisten. Die Abgabe und Auswertung der Prüfung läuft elektronisch ab, die Bestätigung erfolgt durch einen Fahrerlaubnisprüfer des TÜV, der natürlich auch weiterhin Fragen zu eventuellen Fehlern beantwortet.

In wenigen Jahren könnte der klassische Fragebogen bereits ein Schattendasein führen, wenn die elektronische Prüfungsversion auf Akzeptanz stößt. In dem Projekt testet TÜV SÜD die technische Durchführung der PC-Prüfung, sucht nach möglichen Fehlerquellen, wertet die Ergebnisse aus und vergleicht sie mit Papier-Prüfungen. Die Ergebnisse gehen an die Bundesanstalt für Straßenwesen, werden dort ausgewertet und dem Bundesverkehrsministerium samt Empfehlung für eine Optimierung einer zukünftigen Theorieprüfung am PC vorgelegt. Mit der flächendeckenden Einführung der PC-Prüfung ist jedoch erst in den kommenden Jahren zu rechnen. Allerdings kann hier jedes Bundesland in Eigenregie handeln, so hat Hamburg die theoretische Prüfung am PC bereits regulär eingeführt.

Die schnelle Auswertungsmöglichkeit nutzt noch in zweiter Hinsicht: Derzeit ist man im amtlichen Fragenkatalog auf der Suche nach Fragen, die unverständlich formuliert sind und eventuell aus diesem Grund häufig falsch beantwortet werden. Diese sollen durch die PC-Prüfung identifiziert und statistisch erfasst werden. Das Ziel: Verständlicher gestalten oder wenn möglich ganz auf diese Fragen verzichten – aus jetziger Sicht könnte das ein Fünftel der Fragen betreffen.

Zahlen, Daten, Fakten zur theoretischen Fahrerlaubnisprüfung

  • 304.000 theoretische Fahrerlaubnisprüfungen wurden im Jahr 2004 in Bayern durchgeführt.
  • Ca. 600 Fahrerlaubnisprüfer sind bayernweit bei TÜV SÜD tätig.
  • 72,8 Prozent beträgt im Schnitt die Erfolgsquote bei theoretischen Prüfungen für den Pkw-Führerschein (Klasse B). Für Motorrad (Klasse A) liegt die Quote bei ca. 76 Prozent.
  • In elf Sprachen liegen die Theorieprüfungsbögen der Klasse B sowie die Grundaufgaben der anderen Klassen vor: Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch. Bei anderssprachigen Bewerbern wird auf Antrag ein Dolmetscher eingesetzt.
  • 1.476 Fragen umfasst die amtliche Ausgabe des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung. 516 Fragen stehen im Grundstoff für alle Klassen, 960 Fragen beschäftigen sich mit dem Zusatzstoff und teilen sich auf die Klassen auf.
  • 30 Fragen werden je theoretischer Prüfung (Ersterteilung) bei Pkw und Motorrad gestellt, 20 davon aus dem gemeinsamen Grundstoff, zehn Fragen aus dem Zusatzstoff.
  • Zehn Fehlerpunkte sind bei der theoretischen Prüfung (Ersterteilung) für Pkw noch erlaubt. Allerdings sind die Fragen unterschiedlich gewichtet, bei manchen Fragen (z.B. Vorfahrt) genügen zwei falsche Antworten fürs Nichtbestehen der Prüfung.
  • Mindestens vier Wochen muss ein Führerscheinbewerber "aussetzen", wenn er bei der Theorieprüfung beim Täuschungsversuch (bekannt als "Unterschleif" oder "Spicken") erwischt wird. Die Führerscheinbehörde kann eine längere Frist anordnen.
  • 17 Führerscheinklassen gibt es derzeit in Deutschland – von A für Motorräder bis T für große Traktoren. Die jüngste darunter ist die Klasse S für Leichtkraftfahrzeuge (z.B. kleine Quads): Sie wurde am 1. Februar 2005 eingeführt. Dazu kommt noch die Mofa-Fahrberechtigung.
  • Zwei Fahrzeugklassen erfordern lediglich eine theoretische und keine praktische Prüfung: die Prüfbescheinigung fürs Mofa und die Klasse L für kleine/langsame Traktoren lassen sich per Theorieprüfung erwerben.
  • Drei Monate vor Erreichen des Mindestalters kann ein Bewerber frühestens zur theoretischen Prüfung antreten. Ihr Bestehen ist Voraussetzung für die praktische Prüfung, die wiederum einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden darf.
  • Zwölf Monate nach bestandener theoretischer Prüfung muss die praktische Prüfung erfolgreich absolviert werden. Ansonsten "verfällt" sie und die Theorieprüfung muss wiederholt werden.

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