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Thema: Auto & Recht


Auto bis 5.000 Euro für Arbeitslosengeld-Empfänger angemessen

Besitzer von Kraftfahrzeugen, die Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II (Alg II) sind, dürfen ihre Autos oder auch Motorräder behalten, wenn der Schätzwert unter 5.000 Euro liegt.

Das gilt auch für die erwerbsfähigen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt. Darauf hat der ACE Auto Club Europa am Montag in Stuttgart hingewiesen.

Falls das Kraftfahrzeug noch durch einen Kredit finanziert werde, könne auch dies im Einzelfall berücksichtigt werden. Sollte das Fahrzeug aus Sicht der Arbeitsagentur jedoch nicht als "angemessen" gelten, wird es auf die Vermögensfreibeträge angerechnet. Das geschieht aber nur für den Betrag, der die 5.000-Euro-Grenze überschreitet, betonte der ACE.


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