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Thema: Auto & Recht


Bundesregierung plant Änderung der StVO bei Eis und Schnee

Wer künftig bei Schnee und Eis mit dem Auto unterwegs ist, soll nach dem Willen der Bundesregierung sein Auto angemessen ausrüsten müssen. Die Bundesregierung plant voraussichtlich zur Jahresmitte eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach Autofahrer bei winterlicher Witterung nur mit geeigneter Bereifung unterwegs sein dürfen. 

Die StVO-Änderung schreibt zwar nicht ausdrücklich das Aufziehen von Winterpneus vor, sieht aber den Autofahrer stärker als bisher in der Verantwortung: Wer sein Fahrzeug trotz vereister oder verschneiter Straßen nicht mit geeigneten Reifen ausgerüstet hat, soll nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Verstöße sollen mit 20 Euro Bußgeld, bei Verkehrsbehinderung mit 40 Euro geahndet werden. Wer trotz Schnee und Eis ohne geeignete Ausrüstung unterwegs ist und einen Unfall verursacht, dem könnte unter Umständen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden – mit entsprechenden Konsequenzen für seinen Kasko-Versicherungsschutz.

Der ADAC begrüßt grundsätzlich die Pläne des Gesetzgebers, da damit vor allem Verkehrsbehinderungen durch Fahrzeuge ohne Winterausstattung (Winterreifen oder Schneeketten) verhindert werden sollen. Allerdings sind aus Sicht des Automobilclubs für die praktische Umsetzung der neuen Verordnung noch einige Klarstellungen nötig: Nicht vertretbar wäre zum Beispiel, dass Autofahrer, die auf Sommerreifen unterwegs sind, bei einsetzendem Schneefall ihr Auto sofort abstellen müssen und unter Umständen für mehrere Tage nicht mehr fahren dürfen.

Des Weiteren stellt der Gesetzesentwurf auf die Wetterverhältnisse, nicht aber auf die Straßenverhältnisse ab. Betroffen soll nicht generell das Fahren bei Schneefall, sondern auf verschneiten oder vereisten Straßen sein. Das müsste klarer geregelt werden, fordert der ADAC. Zudem appelliert der Club an den Gesetzgeber, genau festzuschreiben, welche Anforderungen zum Beispiel Winter- und Ganzjahresreifen erfüllen müssen – etwa in Bezug auf ihre Restprofiltiefe.


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