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Thema: Info & News


Verbrauchsabhängige Kfz-Steuer - Kfz-Steuerreform

Eine einfache und wirkungsvolle Besteuerung für Kraftfahrzeuge könnte es bald geben, wenn ein Vorschlag des ADAC umgesetzt würde. Danach sollen Pkw und Motorräder ab 2006 nicht mehr nach Hubraum und nach Schadstoffklassen besteuert werden, sondern einzig und allein nach ihrem CO2-Ausstoß. Fahrzeuge, die weniger als 4 Liter pro 100 Kilometer verbrauchen, zahlen dann keine Steuer mehr. Dagegen werden Fahrzeuge mit überdurchschnittlichem Verbrauch mit einer höheren Kfz-Steuer belegt. Dieselfahrzeuge, die anspruchsvolle Rußpartikelgrenzwerte erfüllen, sollen steuerlich mit 300 bis 600 Euro gefördert werden.

ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Dr. Erhard Oehm, der das neue Modell in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt hat, zum Sinn einer solchen Steuervereinfachung: "Was wir brauchen, ist eine für alle verständliche Steuer, die auch der Umwelt etwas bringt. Eine verbrauchsabhängige Kfz-Steuer bietet den Konstrukteuren neue Möglichkeiten, mit innovativen Techniken den Kraftstoffverbrauch zu senken, und den Autokäufern Anreize, auf diese Modelle umzusteigen."

Bereits die letzte Kfz-Steuerreform aus dem Jahr 1997 hat mit ihrer emissionsorientierten Einstufung positive Auswirkungen für die Umwelt erzeugt. Sehr schnell haben sich danach Autos mit niedrigem Schadstoffausstoß etabliert. Heute stellt sich vor allem noch das Problem der CO2-Emission. Dagegen sollte das bewährte umweltpolitische Instrument der Kfz-Steuer genutzt werden. Die Steuerexperten des ADAC haben bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags besonderen Wert auf folgende Punkte gelegt:

  • die finanzielle Belastung für die Autofahrer darf insgesamt nicht höher liegen als beim bisherigen Steuersystem
  • der Zuschlag auf die Kfz-Steuer für Diesel-Pkw muss aufgrund niedrigerer Mineralölsteuer bestehen bleiben
  • für Oldtimer ("Kulturgut") muss es weiterhin Sonderregelungen geben
  • auch Behinderte sollen weiterhin einen Sonderstatus genießen

Des Weiteren ist nach Ansicht des ADAC bei der Umsetzung des Vorschlags darauf zu achten, dass für die Halter bereits zugelassener Fahrzeuge ein ausreichender Bestands- und Vertrauensschutz gewährleistet wird.


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