Kooperation
Autosieger.de
Artikel drucken Diesen Artikel drucken

HTML-Format: https://www.autosieger.de/immisionsschutz-richtlinie-article4220.html

Thema: Umwelt & Natur


Immisionsschutz-Richtlinie

Die deutschen Städte und Gemeinden müssen ab 01. Januar 2005 die Luftqualität prüfen und bei zu hohen Schadstoffwerten Gegenmaßnahmen ergreifen. Dazu verpflichtet sie nach einer Information des ADAC die Immissionsschutz-Richtlinie der Europäischen Union, die zu diesem Zeitpunkt in Deutschland in Kraft tritt. Sie schreibt den Mitgliedsstaaten vor, sehr scharfe Grenzwerte bei Stickoxiden und partikelförmigen Luftschadstoffen einzuhalten und dauerhaft zu kontrollieren. Hintergrund ist die Tatsache, dass partikelförmige Luftschadstoffe gesundheitsschädlich sind.

Gefordert sind vor allem die Städte, in denen an schlecht durchlüfteten und stark befahrenen Straßen die Schadstoffwerte das zulässige Maß überschreiten. Nach Ansicht des ADAC sollten die städtischen Pläne zur Luftreinhaltung darauf abzielen, zunächst eindeutig die Verursacher der Verschmutzung zu bestimmen. Dabei genügt es nicht, nur nach Industrie, Haushalten und Verkehr zu unterscheiden. Die direkten Partikelemissionen des Straßenverkehrs stammen ausschließlich aus Dieselmotoren, und auch die Stickoxidemissionen sind beim Diesel wesentlich höher als bei Fahrzeugen mit Ottomotoren. Daher muss bei den Emissionen auch nach Pkw, Lkw, leichten Nutzfahrzeugen und Bussen sowie nach Otto- und Dieselmotoren differenziert werden.

"Alle Maßnahmen gegen Luftverschmutzung greifen nur dann, wenn sie auch bei den wesentlichen Quellen ansetzen", so ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Dr. Erhard Oehm. "Da Autos mit Ottomotor kaum und Diesel-Pkw nur in geringem Maß zu den Emissionen beitragen, muss dies auch entsprechend berücksichtigt werden. Bei allen Maßnahmen im Straßenverkehr muss die individuelle Mobilität gewährleistet bleiben", so Oehm.

Der ADAC fordert von betroffenen Kommunen, die Erreichbarkeit der Städte zu gewährleisten. Eingriffe in den städtischen Straßenverkehr wie etwa Sperrungen von Innenstadtbereichen dürfen nur als äußerstes Mittel ins Auge gefasst werden. Außerdem sollten die geplanten Maßnahmen stets kritisch auf ihre Wirksamkeit und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden. So hat sich etwa gezeigt, dass Tempolimits kaum zu einem Rückgang des Schadstoffausstoßes führen. Dagegen kann, so der Automobilclub, mit dem verstärkten Einsatz intelligenter Verkehrssteuerung wie beispielsweise "Grünen Wellen" der Schadstoffausstoß nachhaltig gesenkt werden. Auch Erdgasfahrzeuge – insbesondere Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs – können erheblich zur Partikelreduktion beitragen.


Autosieger.de - Das Automagazin | https://www.autosieger.de

URL für diesen Artikel: https://www.autosieger.de/immisionsschutz-richtlinie-article4220.html