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Thema: Auto & Recht


Begleitetes Fahren bald bundesweit

Die Bundesregierung will die gesetzliche Grundlage für die Teilnahme einzelner Länder am Modellversuch "begleitetes Fahren" schaffen. Über eine Aufnahme des neuen §6e Straßenverkehrs-Gesetzes sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, durch eine Rechtsverordnung den Modellversuch im eigenen Land einzuführen. Die jetzt beabsichtigte Änderung soll am 10. November durch einen Ergänzungsantrag in das laufende Verfahren eingebracht werden und kann bereits Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

Bereits am 02. November treffen sich in Hannover Vertreter des Bundes und der interessierten Länder um eine Musterverordnung für die Länder abzustimmen. "Wir wollen möglichst einheitliche Regelungen in den einzelnen Ländern", sagte Verkehrsminister Walter Hirche. Er kündigte an, dass die Ausweitung des niedersächsischen Modellversuchs bis zur Festlegung der endgültigen Bedingungen zurückgestellt wird. "Fahrschüler und Eltern müssen sich vorher über die Bedingungen informieren können." Eine Ausweitung auf ganz Niedersachsen würde dazu führen, dass in wenigen Wochen zwischen zwei unterschiedlichen Modellen in den neu hinzukommenden Landkreisen gewechselt werden müsste. "Dies macht keinen Sinn, wir haben so lange auf den Bund gewartet, da müssen wir die wenigen Wochen noch in Kauf nehmen", so Hirche. Für die bisher teilnehmenden Landkreise bleibt die "alte" Regelung so lange bestehen, bis sie durch die neue, dann landesweit geltende Verordnung ersetzt wird.

Durch die beabsichtigte Einbindung in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur 13. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird das sonst sehr zeitintensive Verfahren verkürzt. Die Bundesregierung muss EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen, so dass die 13. Änderung zum 01. Januar nächsten Jahres in Kraft treten kann. "Damit haben wir nächstes Jahr die Möglichkeit mit einheitlichen Bedingungen den von uns gestarteten Modellversuch auszuweiten", sagte Hirche.

Die Resonanz in Niedersachsen liege weit über den Erwartungen. Bisher haben sich in nur sechs Monaten über 4.000 Jugendliche und deren Eltern für den Modellversuch entschieden. "Dies zeigt deutlich, dass Eltern und Fahranfänger das Angebot für mehr Sicherheit auf unseren Strassen annehmen", so Hirche.

Das weitere Verfahren:

Die Bundesregierung will in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10. November die Änderung einbringen. Das Gesetz muss dann vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat muss zustimmen, dieser hatte bereits Ende letzten Jahres die Bundesregierung aufgefordert eine entsprechende Regelung zu schaffen.

Die teilnehmenden Bundesländer werden dann eine eigene Landesregelung (Verordnung) erlassen, mit denen die Bedingungen des Modellversuchs festgelegt werden. Diese wird sich weitgehend an dem bisherigen niedersächsischen Modellversuch orientieren.

Niedersachsen wird zu diesem Zeitpunkt den Modellversuch auf das ganze Land ausweiten. In den bisherigen Modellregionen wird ab diesem Termin ebenfalls die neue angepasste Regelung gelten.


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