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Thema: Motor & Technik


Verbraucher können Tachomanipulationen entlarven

Bei Automodellen mit digitalen Tachometern kann der Kilometerstand ohne großen Aufwand manipuliert werden – nicht nur im Tacho, sondern auch in allen anderen Steuergeräten. Die Manipulationsgeräte sind frei erhältlich, Billigkopien für Privatanwender kosten weniger als 150 Euro.

Die nötige Technik zur Abhilfe existiert bereits. Es handelt sich um sogenannte HSM-Chips (Hardware Security Module). Diese sind derzeit schon in Auto-Steuergeräten verbaut. Allerdings werden sie nicht zum Schutz gegen Tachobetrug verwendet, sondern gegen Diebstahl und Chiptuning. Eine Nutzung der HSM-Chips auch gegen Tachobetrug würde nach Einschätzung des ADAC nur wenige Cent pro Auto kosten.

Nach Ermittlungsergebnissen der Polizei fallen pro Jahr allein in Deutschland rund zwei Millionen Gebrauchtwagenkäufer Tachobetrügern zum Opfer. Der Gesamtschaden liegt etwa bei sechs Milliarden Euro. Dennoch war bis vor Kurzem ein Gesamt-Kilometerzähler nicht verpflichtend vorgeschrieben. Das ändert sich zwar, jedoch ist bis heute keine Regelung vorgesehen, die sicherstellt, dass der Kilometerstand verlässlich abgesichert sein muss.

Immer wieder werden Kilometerstands-Datenbanken in die politische Diskussion gebracht. Die Datenbanken täuschen eine Problemlösung allerdings nur vor: Weil ein Kilometerstand nicht auf Manipulation geprüft werden kann, können manipulierte Werte Eingang in solche Datenbanken finden – und den Betrug damit offiziell machen.

So können Verbraucher Tachomanipulationen entlarven

Eine Manipulation des Kilometerstandes lässt sich auf technischem Weg meist nicht aufdecken. Daher sollten Interessenten von Gebrauchtwagen möglichst genau recherchieren, ob sich aufgrund von Dokumenten Unstimmigkeiten ergeben:

  • Besonders wichtig: Überprüfen von Reparatur-Rechnungen, AU- und TÜV-Berichten, Tankbelegen (bei Verwendung einer Tankkarte steht dort der Kilometerstand), Eintragungen im Serviceheft und Ölwechsel-Aufklebern bzw. -Anhängern auf Plausibilität. Wenn beispielsweise der nächste Ölwechsel bei 180.000 Kilometern fällig ist, das Auto aber erst 100.000 Kilometer gelaufen ist, stimmt etwas nicht. Üblicherweise wird ein Ölwechsel spätestens alle 30.000 Kilometer (in seltenen Fällen bis zu 40.000 Kilometer) fällig.

  • Kontakt mit den Vorbesitzern auf nehmen, die in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen sind. Dabei gilt es zu klären, mit welchem Kilometerstand das Fahrzeug jeweils verkauft wurde.

  • Nicht auf Verkäufer angaben wie "Kilometerstand laut Tacho" oder "Kilometerstand abgelesen" verlassen. Sie sind weitgehend unverbindlich. Käufer sollten auf der schriftlichen Angabe der "tatsächlichen Laufleistung" im Kaufvertrag bestehen; am besten verwendet man einen Muster kaufvertrag.

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